Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Viertes Kapitel - Finanzierung (§§ 153 - 227) |
| Zweiter Abschnitt - Beiträge und Verfahren (§§ 157 - 212b) |
| Zweiter Unterabschnitt - Verfahren (§§ 190 - 212b) |
| Dritter Titel - Wirksamkeit der Beitragszahlung (§§ 197 - 203) |
(1) Pflichtbeiträge sind wirksam, wenn sie gezahlt werden, solange der Anspruch auf ihre Zahlung noch nicht verjährt ist.
(2) Freiwillige Beiträge sind wirksam, wenn sie bis zum 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden.
(3) In Fällen besonderer Härte, insbesondere bei drohendem Verlust der Anwartschaft auf eine Rente, ist auf Antrag der Versicherten die Zahlung von Beiträgen auch nach Ablauf der in den Absätzen 1 und 2 genannten Fristen zuzulassen, wenn die Versicherten an der rechtzeitigen Beitragszahlung ohne Verschulden gehindert waren. Der Antrag kann nur innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Hinderungsgrundes gestellt werden. Die Beitragszahlung hat binnen einer vom Träger der Rentenversicherung zu bestimmenden angemessenen Frist zu erfolgen.
(4) Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 des Zehnten Buches ist ausgeschlossen.
Rechtsprechung zu § 197 SGB VI
351 Entscheidungen zu § 197 SGB VI in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Bayern, 27.11.2012 - L 13 R 649/10
Für die Zeit ab 1. Januar 1992 kommt eine nachträgliche Zulassung zur ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08
Zulassung zur Entrichtung freiwilliger Beiträge; sozialrechtlicher ...
- LSG Sachsen, 18.01.2006 - L 6 R 307/05
Beitragszahlung an unzuständigen Rentenversicherungsträger, Wirksamkeit
Zum selben Verfahren:
- BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/06 R
knappschaftliche Rentenversicherung - Fiktion der wirksamen Beitragszahlung an ...
- BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/06 R
- BSG, 30.10.1997 - 13 RJ 37/97
Zulässigkeit einer Beitragsnachentrichtung zur Erfüllung der besonderen ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 22 R 31/09
Versicherungspflicht; Befreiung
- LSG Hessen, 09.11.2001 - L 13 RJ 1240/97
Entrichtung freiwilliger Beiträge - Fristablauf - Wiedereinsetzung in den vorigen ...
- BSG, 15.12.1994 - 12 RK 55/93
AVG § 140 Abs. 1; RVO § 1418 Abs. 1; SGB VI § 197 Abs. 2, § 300 Abs. 1, 2
- LSG Bayern, 08.04.2004 - L 14 RA 133/03
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