Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Viertes Kapitel - Finanzierung (§§ 153 - 227) |
| Zweiter Abschnitt - Beiträge und Verfahren (§§ 157 - 212b) |
| Zweiter Unterabschnitt - Verfahren (§§ 190 - 212b) |
| Vierter Titel - Nachzahlung (§§ 204 - 209) |
(1) Deutsche, die aus den Diensten einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation ausscheiden, können auf Antrag für Zeiten dieses Dienstes freiwillige Beiträge nachzahlen, wenn
| 1. | der Dienst auf Veranlassung oder im Interesse der Bundesrepublik Deutschland geleistet wurde und | |
| 2. | ihnen für diese Zeiten eine lebenslange Versorgung oder Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgung für den Fall des Alters und auf Hinterbliebenenversorgung durch die Organisation oder eine andere öffentlich-rechtliche juristische Person nicht gewährleistet ist. |
Wird die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Zeiten beantragt, die bereits mit freiwilligen Beiträgen belegt sind, sind die bereits gezahlten Beiträge zu erstatten.
(2) Der Antrag kann nur innerhalb von sechs Monaten nach Ausscheiden aus den Diensten der Organisation gestellt werden. Ist die Nachzahlung innerhalb dieser Frist ausgeschlossen, weil eine lebenslange Versorgung oder Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgung für den Fall des Alters und auf Hinterbliebenenversorgung durch eine andere öffentlich-rechtliche juristische Person gewährleistet ist, kann der Antrag im Fall einer Nachversicherung wegen Ausscheidens aus einer versicherungsfreien Beschäftigung innerhalb von sechs Monaten nach Durchführung der Nachversicherung gestellt werden; diese Antragsfrist läuft frühestens am 31. Dezember 1992 ab. Die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente innerhalb der Antragsfrist steht der Nachzahlung nicht entgegen. Die Beiträge sind spätestens sechs Monate nach Eintritt der Bindungswirkung des Nachzahlungsbescheides nachzuzahlen.
Rechtsprechung zu § 204 SGB VI
13 Entscheidungen zu § 204 SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Bayern, 23.05.2007 - L 16 R 885/06
- LSG Bayern, 10.08.2005 - L 13 R 4076/04
- LSG Bayern, 05.08.2010 - L 14 R 274/10
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung; Erfüllung der versicherungsrechtlichen ...
- LSG Bayern, 28.06.2006 - L 16 R 582/05
- LSG Bayern, 29.06.2005 - L 1/3 U 291/04
- LSG Bayern, 16.12.2004 - L 14 RJ 311/04
- LSG Niedersachsen, 23.05.2001 - L 2 RI 380/97
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/98 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der ...
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/99 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der ...
- BSG, 05.06.1997 - 12 RK 4/97
Ausschluß der Aufstockung bei nicht genutztem Recht auf Heiratserstattung
- LSG Hessen, 14.03.1997 - L 13 An 928/95
Rentensteigernde Berücksichtigung von für Zeiten der Heiratserstattung während ...
- BSG, 07.11.1995 - 12 RK 23/95
Höhe der der Nachzahlungsbeiträge für frühere Beamtinnen
- BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 67/93
Befreiung von der Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten für eine Rente wegen 240 Abs. 2 S. 2 SGB">...
Literatur im Internet zu § 204 SGB VI
Querverweise
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Steuerfreie Einnahmen
- § 3
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