Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Viertes Kapitel - Finanzierung (§§ 153 - 227) |
| Zweiter Abschnitt - Beiträge und Verfahren (§§ 157 - 212b) |
| Zweiter Unterabschnitt - Verfahren (§§ 190 - 212b) |
| Vierter Titel - Nachzahlung (§§ 204 - 209) |
(1) Versicherte, für die ein Anspruch auf Entschädigung für Zeiten von Strafverfolgungsmaßnahmen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen rechtskräftig festgestellt ist, können auf Antrag freiwillige Beiträge für diese Zeiten nachzahlen. Wird für Zeiten der Strafverfolgungsmaßnahme, die bereits mit Beiträgen belegt sind, eine Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen beantragt, sind die bereits gezahlten Beiträge denjenigen zu erstatten, die sie getragen haben. Wurde durch die entschädigungspflichtige Strafverfolgungsmaßnahme eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit unterbrochen, gelten die nachgezahlten Beiträge als Pflichtbeiträge. Die Erfüllung der Voraussetzungen für den Bezug einer Rente steht der Nachzahlung nicht entgegen.
(2) Der Antrag kann nur innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Kalendermonats des Eintritts der Rechtskraft der die Entschädigungspflicht der Staatskasse feststellenden Entscheidung gestellt werden. Die Beiträge sind innerhalb einer von dem Träger der Rentenversicherung zu bestimmenden angemessenen Frist zu zahlen.
Rechtsprechung zu § 205 SGB VI
10 Entscheidungen zu § 205 SGB VI in unserer Datenbank:
- BSG, 17.12.1996 - 12 BK 24/96
Nachzahlung von Beiträgen für Zeiten des Freiheitsentzuges
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2011 - L 3 R 908/11
Beitragszeit; Entgeltbegriff
- LSG Bayern, 23.05.2007 - L 16 R 885/06
- LSG Bayern, 22.07.1998 - L 16 RJ 329/96
- BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 12/90
- LSG Bayern, 17.06.2010 - L 14 R 375/08
Anspruch auf Altersrente für Frauen; Erfüllung der besonderen ...
- BSG, 21.08.2008 - B 13 R 9/08 R
Bestandsrente des Beitrittsgebietes - Berechnung der Vergleichsrente bei früher ...
- BSG, 29.11.2007 - B 13 R 7/07 R
Anspruch auf Erstattung von Beiträgen - Sonderversorgungssystem der ehemaligen ...
- LSG Berlin, 29.06.2001 - L 1 RA 30/00
- BSG, 05.06.1997 - 12 RK 4/97
Ausschluß der Aufstockung bei nicht genutztem Recht auf Heiratserstattung
Literatur im Internet zu § 205 SGB VI
Querverweise
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Steuerfreie Einnahmen
- § 3
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