Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Viertes Kapitel - Finanzierung (§§ 153 - 227) |
| Zweiter Abschnitt - Beiträge und Verfahren (§§ 157 - 212b) |
| Zweiter Unterabschnitt - Verfahren (§§ 190 - 212b) |
| Vierter Titel - Nachzahlung (§§ 204 - 209) |
(1) Für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, können Versicherte auf Antrag freiwillige Beiträge nachzahlen, sofern diese Zeiten nicht bereits mit Beiträgen belegt sind.
(2) Der Antrag kann nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden. Bis zum 31. Dezember 2004 kann der Antrag auch nach Vollendung des 45. Lebensjahres gestellt werden. Personen, die aus einer Beschäftigung ausscheiden, in der sie versicherungsfrei waren und für die sie nachversichert werden, sowie Personen, die aus einer Beschäftigung ausscheiden, in der sie von der Versicherungspflicht befreit waren, können den Antrag auch innerhalb von sechs Monaten nach Durchführung der Nachversicherung oder nach Wegfall der Befreiung stellen. Die Träger der Rentenversicherung können Teilzahlungen bis zu einem Zeitraum von fünf Jahren zulassen.
(3) Sind Zeiten einer schulischen Ausbildung, für die Beiträge nachgezahlt worden sind, als Anrechnungszeiten zu bewerten, kann sich der Versicherte die Beiträge erstatten lassen. § 210 Abs. 5 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 207 SGB VI
49 Entscheidungen zu § 207 SGB VI in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 103/00 R
Erstattung nachentrichteter freiwilliger Beiträge - analoge Anwendung von § 207 Abs 3 SGB 6 - Gesetzeslücke">...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - L 8 RA 11/00
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2000 - L 8 RA 11/00
- SG Berlin, 23.10.2007 - S 6 R 2124/06
Vormerkung rentenrechtlich relevanter Tatsachen - Ausbildungsanrechnungszeit - ...
- LG Karlsruhe, 10.03.2006 - 6 O 228/04
Hierarchie des Besitzstandes: Schlechterbehandlung von Versicherten mit ...
- BSG, 24.10.1996 - 4 RA 108/95
Höchstdauer einer Anrechnungszeit, Rechtsschutz bei gesetzlicher Änderung von ...
- LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 O 237/07
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berechnung der Startgutschrift unter ...
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 104/06
Arbeit & Soziales - Anspruch auf Rente für schwerbehinderte Menschen
- BSG, 25.11.2008 - B 5 KN 1/07 R
Rentenberechnung - Berücksichtigung von Zeiten einer schulischen Ausbildung - ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 02.03.2010 - B 5 KN 1/07 R
Rentenberechnung - Gesamtleistungsbewertung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum - ...
- BSG, 02.03.2010 - B 5 KN 1/07 R
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 251/06
Rechtstellung schwerbehinderter Versicherter in der Zusatzversorgung des Bundes ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 89/05
Umstellung des Zusatzversorgungssystems im öffentlichen Dienst zum 31. Dezember ...
- OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 89/05
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 105/06
Voraussetzungen einer Startgutschrift für Schwerbehinderte in der ...
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 319/06
Rechtstellung schwerbehinderter Versicherter in der Zusatzversorgung des Bundes ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2003 - L 12 RA 1/03
- LG Karlsruhe, 06.03.2009 - 6 S 47/07
VBL: Individuelle Steuerdaten des Berechtigten zur Berechnung der Betriebsrente
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 148/08
- BGH, 03.12.2008 - IV ZR 325/07
Auslegung der Satzung der kirchlichen Zusatzversorgungskasse hinsichtlich der ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.03.2007 - L 12 AL 28/04
Verwertung einer Lebensversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung
- BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 6/00 R
Schließung der Höherversicherung nicht verfassungswidrig
- LG Karlsruhe, 18.05.2006 - 6 O 382/05
Ungleichbehandlung von Ledigen und Verheirateten
Literatur im Internet zu § 207 SGB VI
Querverweise
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Steuerfreie Einnahmen
- § 3
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