Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319d) |
Erster Abschnitt - Ergänzungen für Sonderfälle (§§ 228 - 299) |
Dritter Unterabschnitt - Teilhabe (§§ 234 - 234a) |
(1) Bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder sonstigen Leistungen zur Teilhabe haben Versicherte auch nach dem 31. Dezember 2004 Anspruch auf Übergangsgeld, die unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder wenn sie nicht arbeitsunfähig waren, unmittelbar vor Beginn der Leistungen Arbeitslosenhilfe bezogen haben, und für die von dem der Arbeitslosenhilfe zugrunde liegenden Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sind.
(2) Für Anspruchsberechtigte nach Absatz 1 ist für die Berechnung des Übergangsgeldes § 21 Abs. 4 in Verbindung mit § 47b des Fünften Buches jeweils in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung anzuwenden.
anspruch und -
berechnung bei Arbeitslosenhilfe § 234aÜbergangsgeld-
anspruch und -
berechnung bei Unterhaltsgeldbezug
Rechtsprechung zu § 234 SGB VI
39 Entscheidungen zu § 234 SGB VI in unserer Datenbank:
- BAG, 08.12.2020 - 3 AZR 437/18
Betriebliche Altersversorgung - Lebensversicherung
- FG Hessen, 28.05.2018 - 7 K 2456/14
Anwendung des Ertragsanteils von 20 % auf den gesamten Steigerungsbetrag ...
- SG Aachen, 17.11.2020 - S 14 KR 237/20
- OVG Bremen, 27.11.2018 - 2 LA 62/17
Klage eines Ruhestandsbeamten gegen die Anrechnung einer Regelaltersrente der ...
- BFH, 26.11.2014 - VIII R 38/10
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- BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 22/14 R
Krankenversicherung - Rentner - Altersrente nach schweizerischem Recht ist mit ...
- BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 3/15 R
Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der gesetzlichen ...
- FG Niedersachsen, 04.05.2022 - 9 K 146/21
Besteuerung von Altersrenten aus den Niederlanden als andere Leistung
- BSG, 22.03.2001 - B 12 RA 6/00 R
Schließung der Höherversicherung nicht verfassungswidrig
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 836/01
Verfassungsmäßigkeit der Schließung der Höherversicherung in der gesetzlichen ...
- BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 836/01