Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319c) |
| Erster Abschnitt - Ergänzungen für Sonderfälle (§§ 228 - 299) |
| Vierter Unterabschnitt - Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten (§§ 235 - 254a) |
(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die
| 1. | vor dem 2. Januar 1961 geboren und | |
| 2. | berufsunfähig |
sind.
(2) Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderungen ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können. Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind. Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
Rechtsprechung zu § 240 SGB VI
1.566 Entscheidungen zu § 240 SGB VI in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Bayern, 21.01.2010 - L 14 R 583/09
Rente wegen Erwerbsminderung - bisheriger Beruf - Auslandsbeschäftigung - ...
- LSG Bayern, 06.10.2010 - L 13 R 596/09
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Lokrangierführer ...
- LSG Bayern, 11.08.2011 - L 6 R 519/09
Zeiten der Arbeitslosigkeit in Kroatien, für die keine Rentenbeiträge entrichet ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - L 3 R 1285/07
Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zur Gewährung ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.10.2008 - L 21 R 1293/06
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für einen ...
- LSG Bayern, 02.04.2009 - L 14 R 777/07
Zu den gesetzlichen Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung
- LSG Bayern, 01.10.2008 - L 16 R 94/07
- LSG Bayern, 17.01.2008 - L 14 R 73/06
- LSG Bayern, 23.04.2008 - L 13 KN 16/07
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