Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319c) |
| Erster Abschnitt - Ergänzungen für Sonderfälle (§§ 228 - 299) |
| Vierter Unterabschnitt - Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten (§§ 235 - 254a) |
(1) Beitragszeiten sind auch Zeiten, für die in der Zeit vom 1. Januar 1984 bis zum 31. Dezember 1991 für Anrechnungszeiten Beiträge gezahlt worden sind, die der Versicherte ganz oder teilweise getragen hat. Die Zeiten sind Pflichtbeitragszeiten, wenn ein Leistungsträger die Beiträge mitgetragen hat.
(2) Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung sind auch Zeiten, für die die Bundesagentur für Arbeit in der Zeit vom 1. Juli 1978 bis zum 31. Dezember 1982 oder ein anderer Leistungsträger in der Zeit vom 1. Oktober 1974 bis zum 31. Dezember 1983 wegen des Bezugs von Sozialleistungen Pflichtbeiträge gezahlt hat.
(2a) Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung sind auch Zeiten, in denen in der Zeit vom 1. Juni 1945 bis 30. Juni 1965 Personen als Lehrling oder sonst zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt waren und grundsätzlich Versicherungspflicht bestand, eine Zahlung von Pflichtbeiträgen für diese Zeiten jedoch nicht erfolgte (Zeiten einer beruflichen Ausbildung).
(3) Beitragszeiten sind auch Zeiten, für die nach den Reichsversicherungsgesetzen Pflichtbeiträge (Pflichtbeitragszeiten) oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind. Zeiten vor dem 1. Januar 1924 sind jedoch nur Beitragszeiten, wenn
| 1. | in der Zeit vom 1. Januar 1924 bis zum 30. November 1948 mindestens ein Beitrag für diese Zeit gezahlt worden ist, | |
| 2. | nach dem 30. November 1948 bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende einer Ersatzzeit mindestens ein Beitrag gezahlt worden ist oder | |
| 3. | mindestens die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt ist. |
Rechtsprechung zu § 247 SGB VI
214 Entscheidungen zu § 247 SGB VI in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 21.08.2008 - B 13 R 109/07 R
Fiktive Pflichtbeitragszeit nach § 247 Abs 2a SGB VI - Lehrling einer ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2009 - L 2 R 321/08
Bewertung von Anrechnungszeiten - Beitragstragung durch den Sozialleistungsträger ...
- BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 61/97 R
Nachträgliche Anrechnung von fiktiven Pflichtbeitragszeiten nur bei sonstigem ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 22 R 1188/10
Erweiterte Oberschule - Versicherungspflicht
- BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 45/94
Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten nach § 247 Abs. 2a SGB VI für in der ...
- SG Dresden, 19.07.2005 - S 14 RA 1272/02
Besuch der Erweiterten Oberschule im Beitrittsgebiet, Anerkennung als ...
- BSG, 20.10.2009 - B 5 R 72/08 R
Berücksichtigung und Bewertung von Zeiten der Berufsausbildung - ...
- BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 49/02 R
Zusammentreffen von fiktiven Pflichtbeitragszeiten einer beruflichen Ausbildung ...
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