Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319c) |
| Erster Abschnitt - Ergänzungen für Sonderfälle (§§ 228 - 299) |
| Vierter Unterabschnitt - Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten (§§ 235 - 254a) |
(1) Die Kindererziehungszeit für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind endet zwölf Kalendermonate nach Ablauf des Monats der Geburt.
(2) Bei der Anrechnung einer Kindererziehungszeit steht der Erziehung im Inland die Erziehung im jeweiligen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze gleich. Dies gilt nicht, wenn Beitragszeiten während desselben Zeitraums aufgrund einer Versicherungslastregelung mit einem anderen Staat nicht in die Versicherungslast der Bundesrepublik Deutschland fallen würden.
(3) (weggefallen)
(4) Ein Elternteil ist von der Anrechnung einer Kindererziehungszeit ausgeschlossen, wenn er vor dem 1. Januar 1921 geboren ist.
(5) Für die Feststellung der Tatsachen, die für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten vor dem 1. Januar 1986 erheblich sind, genügt es, wenn sie glaubhaft gemacht sind.
(6) Ist die Mutter vor dem 1. Januar 1986 gestorben, wird die Kindererziehungszeit insgesamt dem Vater zugeordnet.
(7) (weggefallen)
Rechtsprechung zu § 249 SGB VI
168 Entscheidungen zu § 249 SGB VI in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.07.2007 - L 2 R 241/07
Kindererziehungszeit für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder - Berücksichtigung ...
- LSG Saarland, 11.11.2004 - L 1 RA 27/02
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten über die in § ...
- BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 56/04 R
Kindererziehungszeit - Altersruhegeld - Wertfestsetzung - Rücknahme - ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2001 - L 3 RJ 133/00
Rentenversicherung
- BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 89/00 R
Zuordnung von Beitrags- bzw Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zum ...
- LSG Bayern, 24.02.1999 - L 13 RA 54/97
- BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 370/08
Betriebliche Altersversorgung - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten - ...
- LSG Bayern, 24.10.2001 - L 1 RA 130/01
- BFH, 05.12.2012 - X B 169/11
Steuerfreiheit der Erziehungsrenten für sog. Trümmerfrauen ist verfassungsmäßig - ...
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