Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319c) |
| Zweiter Abschnitt - Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts (§§ 300 - 319c) |
| Dritter Unterabschnitt - Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten (§§ 302 - 305) |
(1) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente aus eigener Versicherung und ist der Versicherte vor dem 2. Dezember 1926 geboren, wird die Rente vom 1. Januar 1992 an ausschließlich als Regelaltersrente geleistet.
(2) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets berechnete Rente wegen Alters vor Vollendung des 65. Lebensjahres, gilt diese Rente vom 1. Januar 1992 an als Regelaltersrente; dies gilt nicht für eine Bergmannsvollrente.
(3) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente, die vom 1. Januar 1992 an als Regelaltersrente geleistet wird oder gilt, kann diese weiterhin nur in voller Höhe in Anspruch genommen werden.
(4) Bestand am 31. Dezember 2000 Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Berufsunfähige oder Erwerbsunfähige, besteht dieser als Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen weiter.
(5) (weggefallen)
(6) Bestand am 31. Dezember 2002 Anspruch auf eine Altersrente und dem Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit vergleichbares Einkommen mit Ausnahme von Vorruhestandsgeld, gilt für diese Rente dieses vergleichbare Einkommen nicht als Hinzuverdienst.
(7) Besteht Anspruch auf eine Rente wegen Alters und eine Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenbeamte, für ehrenamtlich in kommunalen Vertretungskörperschaften Tätige oder für Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenälteste oder Vertrauenspersonen der Sozialversicherungsträger, gilt die Aufwandsentschädigung bis zum 30. September 2015 weiterhin nicht als Hinzuverdienst, soweit kein konkreter Verdienstausfall ersetzt wird.
Rechtsprechung zu § 302 SGB VI
35 Entscheidungen zu § 302 SGB VI in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 01.02.2005 - B 8 KN 6/04 R
Altersrente für langjährig Versicherte - Anspruch - Hinzuverdienstgrenze - ...
- LSG Bayern, 13.12.2012 - L 6 R 238/10
Beschäftigungszeiten im Zwangsarbeitslager Novaky erfüllen nicht die gesetzlichen ...
- LSG Bayern, 08.05.2012 - L 6 R 240/10
Beschäftigungszeiten im Zwangsarbeitslager von Sered erfüllen nicht die ...
- BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 23/98 R
Zurechnungszeit - Rentenart - Regelaltersrente - endgültige Festsetzung von ...
- BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 12/00 R
Zusammentreffen einer Bergmannsaltersrente nach Art 2 RÜG und einer ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2012 - L 21 R 28/09
Weitergewährung Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/Erwerbsminderung - Antragsrecht ...
- LSG Bayern, 28.09.2011 - L 1 R 103/10
Die Anrechnung einer Verletztenrente auf die Rente aus der gesetzlichen ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.03.2003 - L 2 RJ 230/02
- LSG Rheinland-Pfalz, 17.03.2003 - L 2 RI 230/02
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