Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319c) |
| Zweiter Abschnitt - Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts (§§ 300 - 319c) |
| Sechster Unterabschnitt - Zusatzleistungen (§§ 315 - 316) |
Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine
| 1. | Rente nach der Verordnung über die Neuregelung der freiwilligen Versicherungen in der Sozialversicherung vom 25. Juni 1953 (GBl. Nr. 80 S. 823), | |
| 2. | Zusatzrente nach der Verordnung über die freiwillige und zusätzliche Versicherung in der Sozialversicherung vom 28. Januar 1947, | |
| 3. | Zusatzrente nach der Verordnung über die freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung vom 15. März 1968, |
wird diese in Höhe des um 6,84 vom Hundert erhöhten bisherigen Betrages weitergeleistet.
Rechtsprechung zu § 315b SGB VI
9 Entscheidungen zu § 315b SGB VI in unserer Datenbank:
- BSG, 18.07.1996 - 4 RA 16/94
Umwertung von Zusatzversorgungsleistungen
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.07.2009 - L 8 R 544/06
Freiwillige Versicherung auf Zusatzrente; Zusatzinvalidenrente; Weiterzahlung; ...
- BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R
Geltung der Beitragsbemessungsgrenze auch bei fiktiven Verdiensten aus Beiträgen ...
- LSG Sachsen, 05.12.2001 - L 4 RA 97/01
- BVerfG, 06.08.2002 - 1 BvR 586/98
Behandlung von Zusatzrenten aus der freiwilligen Zusatzrentenversicherung der DDR
- LSG Sachsen, 27.08.1997 - L 4 An 36/96
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2006 - L 2 KN 19/06
Fremdrentenrecht - Aufenthalt in einem Übergangswohnheim als gewöhnlicher ...
- BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 35/95 R
Rentenversicherung - Höhe - Beitragssatz - Fremdlasten - "versicherungsfremde ...
- BSG, 30.09.1997 - 4 RA 115/95
Anwendungsbereich von § 307a Abs. 10 SGB VI
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 25.288 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Sozialrecht

Ausgewählte Stellenangebote:
Düsseldorf
26.05.2012
26.05.2012
Frankfurt
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Sozialrecht
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 315b SGB VI bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen