Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
| Erster Abschnitt - Leistungen zur Teilhabe (§§ 9 - 32) |
| Zweiter Unterabschnitt - Umfang der Leistungen (§§ 13 - 32) |
| Sechster Titel - Zuzahlung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und bei sonstigen Leistungen (§ 32) |
(1) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Anspruch nehmen, zahlen für jeden Kalendertag dieser Leistungen den sich nach § 40 Abs. 5 des Fünften Buches ergebenden Betrag. Die Zuzahlung ist für längstens 14 Tage und in Höhe des sich nach § 40 Abs. 6 des Fünften Buches ergebenden Betrages zu leisten, wenn der unmittelbare Anschluss der stationären Heilbehandlung an eine Krankenhausbehandlung medizinisch notwendig ist (Anschlussrehabilitation); als unmittelbar gilt auch, wenn die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen beginnt, es sei denn, die Einhaltung dieser Frist ist aus zwingenden tatsächlichen oder medizinischen Gründen nicht möglich. Hierbei ist eine innerhalb eines Kalenderjahres an einen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung geleistete Zuzahlung anzurechnen.
(2) Absatz 1 gilt auch für Versicherte oder Bezieher einer Rente, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und für sich, ihre Ehegatten oder Lebenspartner sonstige stationäre Leistungen in Anspruch nehmen.
(3) Bezieht ein Versicherter Übergangsgeld, das nach § 46 Abs. 1 des Neunten Buches begrenzt ist, hat er für die Zeit des Bezugs von Übergangsgeld eine Zuzahlung nicht zu leisten.
(4) Der Träger der Rentenversicherung bestimmt, unter welchen Voraussetzungen von der Zuzahlung nach Absatz 1 oder 2 abgesehen werden kann, wenn sie den Versicherten oder den Rentner unzumutbar belasten würde.
(5) Die Zuzahlung steht der Annahme einer vollen Übernahme der Aufwendungen für die Leistungen zur Teilhabe im Sinne arbeitsrechtlicher Vorschriften nicht entgegen.
Rechtsprechung zu § 32 SGB VI
34 Entscheidungen zu § 32 SGB VI in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- SG Fulda, 20.04.2012 - S 1 R 61/11
- BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R
Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 6/99 R
Zuzahlungshöhe bei stationären medizinischen Leistungen zur Rehabilitation, ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 2 R 261/08
Zuzahlung - Befreiung aufgrund fehlende Leistungsfähigkeit - Berücksichtigung von ...
- LSG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - L 8 AS 4065/07
Arbeitslosengeld II - kostenlose Verpflegung bei vollstationärem ...
- LSG Berlin, 25.11.1998 - L 17 An 48/98
- BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 65/99 R
Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bremen, 28.01.1999 - L 2 RJ 27/98
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