Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
| Zweiter Abschnitt - Renten (§§ 33 - 105a) |
| Zweiter Unterabschnitt - Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten (§§ 35 - 62) |
| Erster Titel - Renten wegen Alters (§§ 35 - 42) |
Der Anspruch des Versicherten auf eine Rente wegen Alters ist nicht als ein Grund anzusehen, der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber nach dem Kündigungsschutzgesetz bedingen kann. Eine Vereinbarung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers ohne Kündigung zu einem Zeitpunkt vorsieht, zu dem der Arbeitnehmer vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen Alters beantragen kann, gilt dem Arbeitnehmer gegenüber als auf das Erreichen der Regelaltersgrenze abgeschlossen, es sei denn, dass die Vereinbarung innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen oder von dem Arbeitnehmer innerhalb der letzten drei Jahre vor diesem Zeitpunkt bestätigt worden ist.
Rechtsprechung zu § 41 SGB VI
186 Entscheidungen zu § 41 SGB VI in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 135/93
Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 65 Jahren
- BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 428/93
Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
- LAG Düsseldorf, 13.08.1992 - 18 Sa 728/92
Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
Zum selben Verfahren:
- BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 506/92
Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
- BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 506/92
- BAG, 01.12.1993 - 7 AZR 280/93
Wirksamkeit tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
- BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 40/01
Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei vorgezogener Altersrente
Zum selben Verfahren:
- LAG Brandenburg, 21.11.2000 - 1 Sa 445/00
Aufhebungsvertrag: Wirksamkeit - § 41 Abs. 4 SGB VI
- LAG Brandenburg, 21.11.2000 - 1 Sa 445/00
- BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96
Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres ...
- LAG Köln, 01.08.1996 - 10 Sa 63/96
Beschäftigungszeit: Vereinbarung über Altersgrenze
Zum selben Verfahren:
- BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96
Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres ...
- BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96
- BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 984/93
Altersgrenze bei Zusage beamtenrechtlicher Versorgung
- BAG, 12.11.1992 - 8 AZR 157/92
DDR-Rentnerarbeitsverhältnisse
- BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 67/91
Beschäftigungsverbot nach Erreichen der Altersgrenze
- LAG Köln, 06.10.1995 - 4 Sa 662/95
Altersgrenze: § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI a.F. gilt nicht für Altersgrenzen in ...
- BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97
Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen
- LAG Köln, 31.01.2002 - 6 Sa 899/01
Freistellung; Altersteilzeit; vorgezogene Altersrente
Zum selben Verfahren:
- BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 136/02
Anpassung einer Ruhestandsvereinbarung
- BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 136/02
- BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 25.01.1993 - 10 Sa 1486/92
Lebensarbeitszeit: Unzulässigkeit tariflicher Altersgrenzregelungen
Literatur im Internet zu § 41 SGB VI
Querverweise
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
- Verbot der Benachteiligung
- § 10 (Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters)
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