Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
Zweiter Abschnitt - Renten (§§ 33 - 105a) |
Zweiter Unterabschnitt - Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten (§§ 35 - 62) |
Vierter Titel - Wartezeiterfüllung (§§ 50 - 53) |
(1) 1Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
1. | Regelaltersrente, | |
2. | Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und | |
3. | Rente wegen Todes. |
2Die allgemeine Wartezeit gilt als erfüllt für einen Anspruch auf
(2) Die Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung an Versicherte, die die allgemeine Wartezeit vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung nicht erfüllt haben.
(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
1. | Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute und | |
2. | Rente für Bergleute vom 50. Lebensjahr an. |
(4) Die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
1. | Altersrente für langjährig Versicherte und | |
2. | Altersrente für schwerbehinderte Menschen. |
(5) Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) vom 20.04.2007
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2012 | Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) | 20.04.2007 | |
01.01.2008 | Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) | 20.04.2007 |
Rechtsprechung zu § 50 SGB VI
1.676 Entscheidungen zu § 50 SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - L 2 R 168/22
- BSG, 10.11.2022 - B 5 R 37/21 R
Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20
Berechnung der Wartezeit von 35 Jahren bei Hochschulausbildung
- LSG Bayern, 17.03.2021 - L 13 R 224/20
- VG Düsseldorf, 10.06.2015 - 13 K 28/15
Mindestversicherungszeit; Wartezeit; Anpassung Versorgungsausgleich; Aussetzung ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2016 - 1 A 1563/15
Leistungsbezug vor Erfüllung der rentenrechtlichen Wartezeit; Aussetzung der ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2016 - 1 A 1563/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - L 3 R 31/18
Erfüllung der allgemeinen Wartezeit als Voraussetzung der Bewilligung von ...
- VG Ansbach, 16.06.2016 - AN 5 K 15.00399
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Erfordernis der Sicherung des ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2022 - L 3 R 721/17
Rente wegen Erwerbsminderung - allgemeine Wartezeit - Kindererziehungszeiten - ...
- BSG, 26.05.2023 - B 5 R 190/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; ...
- BSG, 04.07.2023 - B 5 R 171/22 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 50 SGB VI:
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Renten
- Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
- Renten wegen Alters
- § 35 S. 2 (Regelaltersrente) (zu 50 I 2 Nr. 1)
- Sonderregelungen
- Ergänzungen für Sonderfälle
- Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
- § 235 I 2 (Regelaltersrente) (zu 50 I 2 Nr. 1)