Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
Zweiter Abschnitt - Renten (§§ 33 - 105a) |
Zweiter Unterabschnitt - Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten (§§ 35 - 62) |
Fünfter Titel - Rentenrechtliche Zeiten (§§ 54 - 62) |
(1) 1Beitragszeiten sind Zeiten, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge (Pflichtbeitragszeiten) oder freiwillige Beiträge gezahlt worden sind. 2Pflichtbeitragszeiten sind auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten. 3Als Beitragszeiten gelten auch Zeiten, für die Entgeltpunkte gutgeschrieben worden sind, weil gleichzeitig Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes für mehrere Kinder vorliegen.
(2) Soweit ein Anspruch auf Rente eine bestimmte Anzahl an Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit voraussetzt, zählen hierzu auch
1. | freiwillige Beiträge, die als Pflichtbeiträge gelten, oder | |
2. | Pflichtbeiträge, für die aus den in § 3 oder § 4 genannten Gründen Beiträge gezahlt worden sind oder als gezahlt gelten, oder | |
3. | Beiträge für Anrechnungszeiten, die ein Leistungsträger mitgetragen hat. |
zeiten § 57Berücksichtigungs-
zeiten § 58Anrechnungszeiten § 59Zurechnungszeit § 60Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung § 61Ständige Arbeiten unter Tage § 62Schadenersatz bei rentenrechtlichen Zeiten
Rechtsprechung zu § 55 SGB VI
1.203 Entscheidungen zu § 55 SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - L 2 R 168/22
- LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 5 R 1205/23
Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2017 - L 8 R 1262/16
Versicherungszeiten nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung - ...
- BSG, 31.03.2022 - B 5 R 47/21 R
Anspruch auf Übergangsgeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 03.03.2021 - L 13 R 4452/18
Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangsgeld bei Bezug von Arbeitslosengeld ...
- LSG Bayern, 03.03.2021 - L 19 R 613/18
Erstattungsanspruch eines Grundsicherungs- gegen einen Rentenversicherungsträger ...
- LSG Bayern, 03.03.2021 - L 13 R 4452/18
- LSG Baden-Württemberg, 02.08.2022 - L 11 R 3685/21
Pflichtbeitragszeiten der Alterssicherung der Landwirte - keine Beitragszeiten iS ...
- LSG Bayern, 29.08.2014 - L 19 R 376/14
Pflichtbeiträge zu Landwirtschaftlichen Alterskasse
- BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 21.03.2018 - B 13 R 19/14 R
Feststellung von rentenversicherungsrechtlich bedeutsamen Tatbeständen im ...
- BSG, 21.03.2018 - B 13 R 19/14 R
Querverweise
Auf § 55 SGB VI verweisen folgende Vorschriften:
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)