Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Zweites Kapitel - Leistungen (§§ 9 - 124) |
| Zweiter Abschnitt - Renten (§§ 33 - 105a) |
| Zweiter Unterabschnitt - Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten (§§ 35 - 62) |
| Fünfter Titel - Rentenrechtliche Zeiten (§§ 54 - 62) |
(1) Ständige Arbeiten unter Tage sind solche Arbeiten nach dem 31. Dezember 1967, die nach ihrer Natur ausschließlich unter Tage ausgeübt werden.
(2) Den ständigen Arbeiten unter Tage werden gleichgestellt:
| 1. | Arbeiten, die nach dem Tätigkeitsbereich der Versicherten sowohl unter Tage als auch über Tage ausgeübt werden, wenn sie während eines Kalendermonats in mindestens 18 Schichten überwiegend unter Tage ausgeübt worden sind; Schichten, die in einem Kalendermonat wegen eines auf einen Arbeitstag fallenden Feiertags ausfallen, gelten als überwiegend unter Tage verfahrene Schichten, | |
| 2. | Arbeiten als Mitglieder der für den Einsatz unter Tage bestimmten Grubenwehr, mit Ausnahme als Gerätewarte, für die Dauer der Zugehörigkeit, | |
| 3. | Arbeiten als Mitglieder des Betriebsrats, wenn die Versicherten bisher ständige Arbeiten unter Tage oder nach Nummer 1 oder 2 gleichgestellte Arbeiten ausgeübt haben und im Anschluss daran wegen der Betriebsratstätigkeit von diesen Arbeiten freigestellt worden sind. |
(3) Als überwiegend unter Tage verfahren gelten auch Schichten, die in einem Kalendermonat wegen
| 1. | krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, | |
| 2. | bezahlten Urlaubs oder | |
| 3. | Inanspruchnahme einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einer Vorsorgekur |
ausfallen, wenn in diesem Kalendermonat aufgrund von ständigen Arbeiten unter Tage oder gleichgestellten Arbeiten Beiträge gezahlt worden sind und die Versicherten in den drei voraufgegangenen Kalendermonaten mindestens einen Kalendermonat ständige Arbeiten unter Tage oder gleichgestellte Arbeiten ausgeübt haben.
Rechtsprechung zu § 61 SGB VI
21 Entscheidungen zu § 61 SGB VI in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Thüringen, 05.01.2005 - L 2 KN 164/04
Gleichstellungstatbestand nach § 61 Abs. 2 SGB VI bei Ausübung eines ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2005 - L 22 KN 18/03
Knappschaftliche Rentenversicherung - Leistungszuschlag - Beitrittsgebiet - ...
- LSG Thüringen, 28.03.2012 - L 12 R 7/07
- BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 10/00 R
Knappschaftliche Rentenversicherung - Leistungszuschlag - Beitrittsgebiet - ...
- BSG, 25.02.2010 - B 13 R 41/09 R
Altersrente für Frauen - Anhebung der Altersgrenze - Vertrauensschutzregelung - ...
- LSG Bayern, 07.10.2010 - L 14 R 973/09
Rentenversicherung - Erteilung einer falschen Rentenauskunft - sozialrechtlicher ...
- LSG Sachsen, 16.02.2005 - L 6 KN 129/04
- LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 89/04
- LSG Sachsen, 19.01.2005 - L 6 KN 88/04
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