Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
| Erstes Kapitel - Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall (§§ 1 - 13) |
| Dritter Abschnitt - Versicherungsfall (§§ 7 - 13) |
(1) Folgen eines Versicherungsfalls sind auch Gesundheitsschäden oder der Tod von Versicherten infolge
| 1. | der Durchführung einer Heilbehandlung, von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einer Maßnahme nach § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung, | |
| 2. | der Wiederherstellung oder Erneuerung eines Hilfsmittels, | |
| 3. | der zur Aufklärung des Sachverhalts eines Versicherungsfalls angeordneten Untersuchung |
einschließlich der dazu notwendigen Wege.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn die Versicherten auf Aufforderung des Unfallversicherungsträgers diesen oder eine von ihm bezeichnete Stelle zur Vorbereitung von Maßnahmen der Heilbehandlung, der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder von Maßnahmen nach § 3 der Berufskrankheiten-Verordnung aufsuchen. Der Aufforderung durch den Unfallversicherungsträger nach Satz 1 steht eine Aufforderung durch eine mit der Durchführung der genannten Maßnahmen beauftragte Stelle gleich.
Rechtsprechung zu § 11 SGB VII
24 Entscheidungen zu § 11 SGB VII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 U 166/08
- BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - ...
- LSG Hessen, 15.06.2010 - L 3 U 22/07
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - ...
- LSG Bayern, 08.09.2004 - L 2 U 92/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 - L 16/12 U 1/01
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2007 - L 3 U 56/03
Entschädigung mittelbarer Unfallfolgen
- VG Göttingen, 14.01.2002 - 3 A 3311/99
Beamtenrecht (Dienstunfallschutz); Heilverfahrensunfall; Heilverfahren, innerer ...
- LSG Niedersachsen, 07.06.2001 - L 6 U 379/00
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.07.2011 - L 6 U 29/07
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