Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
| Fünftes Kapitel - Organisation (§§ 114 - 149a) |
| Zweiter Abschnitt - Zuständigkeit (§§ 121 - 139a) |
| Dritter Unterabschnitt - Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (§§ 125 - 129a) |
(1) Die Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich sind zuständig
| 1. | für die Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände, | ||
| 1a. | für Unternehmen, die in selbständiger Rechtsform betrieben werden und an denen Gemeinden oder Gemeindeverbände | ||
| a) | unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt sind oder | ||
| b) | auf deren Organe sie einen ausschlaggebenden Einfluss haben, | ||
| 2. | für Haushalte, | ||
| 3. | für in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßig ausgeführte Bauarbeiten (nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten), wenn für die einzelne geplante Bauarbeit nicht mehr als die im Bauhauptgewerbe geltende tarifliche Wochenarbeitszeit tatsächlich verwendet wird; mehrere nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten werden dabei zusammengerechnet, wenn sie einem einheitlichen Bauvorhaben zuzuordnen sind; Nummer 1 und die §§ 125, 128 und 131 bleiben unberührt, | ||
| 4. | für Personen, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 versichert sind, soweit die Maßnahme von einer Gemeinde veranlaßt worden ist, | ||
| 5. | für Personen, die Leistungen der Träger der Sozialhilfe zur Unterstützung und Aktivierung nach § 11 Absatz 3 des Zwölften Buches erhalten, | ||
| 6. | für Personen, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 16 versichert sind, | ||
| 7. | für Pflegepersonen, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 versichert sind. | ||
(2) (weggefallen)
(3) (weggefallen)
(4) Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 1a gelten nicht für
| 1. | Verkehrsunternehmen einschließlich Hafen- und Umschlagbetriebe, | |
| 2. | Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke, | |
| 3. | Unternehmen, die Seefahrt betreiben, | |
| 4. | landwirtschaftliche Unternehmen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 5 genannten Art. |
Rechtsprechung zu § 129 SGB VII
50 Entscheidungen zu § 129 SGB VII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Hamburg, 21.03.2006 - L 3 U 70/04
Sozialgerichtliches Verfahren - zulässige Anfechtungsklage - - zulässige ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
Zuständiger Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung für ein ...
- BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R
- LSG Hamburg, 21.03.2006 - L 3 U 34/05
Sozialgerichtliches Verfahren - zulässige Anfechtungsklage - zulässige ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 08.05.2007 - B 2 U 10/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger - ...
- BSG, 08.05.2007 - B 2 U 10/06 R
- SG Hamburg, 02.08.2004 - S 36 U 2/00
- SG Hamburg, 19.05.2003 - S 36 U 600/99
- SG Hamburg, 29.08.2005 - S 41 U 452/99
Zuständiger Unfallversicherungsträger in der gesetzlichen Unfallversicherung, ...
- SG Hamburg, 19.05.2003 - S 36 U 604/99
- SG Hamburg, 19.05.2003 - S 36 U 336/01
- BSG, 07.02.2006 - B 2 U 4/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeitsstreit - Bau-Berufsgenossenschaft ...
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Querverweise
Auf § 129 SGB VII verweisen folgende Vorschriften:
- SGB VII
- Aufbringung der Mittel
- Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- § 185 (Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen)
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Leistungen für Pflegepersonen
- § 44 (Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen)
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