Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
| Sechstes Kapitel - Aufbringung der Mittel (§§ 150 - 187a) |
| Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 150 - 181) |
| Zweiter Unterabschnitt - Beitragshöhe (§§ 152 - 163) |
(1) Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nachlässe zu bewilligen. Versicherungsfälle nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 bleiben dabei außer Ansatz. Das Nähere bestimmt die Satzung; dabei kann sie Versicherungsfälle, die durch höhere Gewalt oder durch alleiniges Verschulden nicht zum Unternehmen gehörender Personen eintreten, und Versicherungsfälle auf Betriebswegen sowie Berufskrankheiten ausnehmen. Die Höhe der Zuschläge und Nachlässe richtet sich nach der Zahl, der Schwere oder den Aufwendungen für die Versicherungsfälle oder nach mehreren dieser Merkmale. Die Satzung kann bestimmen, dass auch die nicht anzeigepflichtigen Versicherungsfälle für die Berechnung von Zuschlägen oder Nachlässen berücksichtigt werden. Die Sätze 1 bis 5 gelten auch für die Eisenbahn-Unfallkasse und für die Unfallkasse Post und Telekom. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft kann durch Satzung bestimmen, daß entsprechend den Sätzen 1 bis 5 Zuschläge auferlegt oder Nachlässe bewilligt werden.
(2) Die Unfallversicherungsträger können unter Berücksichtigung der Wirksamkeit der von den Unternehmern getroffenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Prämien gewähren. Dabei sollen sie auch die in Integrationsvereinbarungen (§ 83 des Neunten Buches) getroffenen Maßnahmen der betrieblichen Prävention (§ 84 des Neunten Buches) berücksichtigen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten.
Rechtsprechung zu § 162 SGB VII
82 Entscheidungen zu § 162 SGB VII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Baden-Württemberg, 15.10.2009 - L 6 U 1859/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragszuschlagsverfahren gem § ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 4 U 254/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2007 - L 17 U 128/07
- LSG Schleswig-Holstein, 20.02.2006 - L 8 U 60/05
gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Zuschlags-Nachlass-Verfahren - ...
- BSG, 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsbemessung - ...
- SG Reutlingen, 05.06.2007 - S 2 U 1791/06
Gewährung von Nachlässen und Auferlegung von Zuschlägen in der gesetzlichen ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - L 1 U 3732/07
Sozialgerichtliches Verfahren - wirksame Zustellung durch Empfangsbekenntnis - ...
- LSG Baden-Württemberg, 30.06.2008 - L 1 U 3732/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 3 U 239/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsausgleichsverfahren - ...
- BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung der Berufsgenossenschaft über die ...
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