Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
Sechstes Kapitel - Aufbringung der Mittel (§§ 150 - 187a) |
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 150 - 181) |
Zweiter Unterabschnitt - Beitragshöhe (§§ 152 - 163) |
(1) 1Die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben unter Berücksichtigung der anzuzeigenden Versicherungsfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nachlässe zu bewilligen. 2Versicherungsfälle nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 bleiben dabei außer Ansatz. 3Das Nähere bestimmt die Satzung; dabei kann sie Versicherungsfälle, die durch höhere Gewalt oder durch alleiniges Verschulden nicht zum Unternehmen gehörender Personen eintreten, und Versicherungsfälle auf Betriebswegen sowie Berufskrankheiten ausnehmen. 4Die Höhe der Zuschläge und Nachlässe richtet sich nach der Zahl, der Schwere oder den Aufwendungen für die Versicherungsfälle oder nach mehreren dieser Merkmale. 5Die Satzung kann bestimmen, dass auch die nicht anzeigepflichtigen Versicherungsfälle für die Berechnung von Zuschlägen oder Nachlässen berücksichtigt werden. 6Die Sätze 1 bis 5 gelten auch für den Zuständigkeitsbereich der Unfallversicherung Bund und Bahn nach § 125 Absatz 2. 7Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft kann durch Satzung bestimmen, daß entsprechend den Sätzen 1 bis 5 Zuschläge auferlegt oder Nachlässe bewilligt werden.
(2) 1Die Unfallversicherungsträger können unter Berücksichtigung der Wirksamkeit der von den Unternehmern getroffenen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Prämien gewähren. 2Dabei sollen sie auch die in Inklusionsvereinbarungen (§ 166 des Neunten Buches) getroffenen Maßnahmen der betrieblichen Prävention (§ 167 des Neunten Buches) berücksichtigen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) vom 23.12.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2018 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) | 23.12.2016 | |
01.01.2016 | Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz) | 19.10.2013 | |
01.01.2015 | Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz) | 19.10.2013 | |
01.01.2013 | Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-Neuordnungsgesetz) | 12.04.2012 |
grundlagen § 154Berechnungs-
grundlagen in besonderen Fällen § 155Beiträge nach der Zahl der Versicherten § 156Beiträge nach einem auf Arbeitsstunden aufgeteilten Arbeitsentgelt § 157Gefahrtarif § 158Genehmigung § 159Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrklassen § 160Änderung der Veranlagung § 161Mindestbeitrag § 162Zuschläge, Nachlässe, Prämien § 163Beitragszuschüsse für Küstenfischer
Rechtsprechung zu § 162 SGB VII
148 Entscheidungen zu § 162 SGB VII in unserer Datenbank:
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 10/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragszuschlagsverfahren gem § ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 28.02.2018 - L 2 U 200/15
Beitragsausgleichsverfahren - Beitragszuschlag ist rechtmäßig erhoben worden
- LSG Bayern, 28.02.2018 - L 2 U 200/15
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 13/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit eines ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 23.01.2018 - L 3 U 29/15
Schwere eines Arbeitsunfalls
- LSG Bayern, 23.01.2018 - L 3 U 29/15
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 1680/17
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragszuschlagsverfahren gem § ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 4/18 R
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Beitragszuschlags in der gesetzlichen ...
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 4/18 R
- BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 35/19
Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII
- LSG Sachsen, 12.05.2022 - L 2 U 27/16
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Beitragszuschlags in der gesetzlichen ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2015 - L 17 U 518/12
Beitragserhebung durch UV-Träger der öffentlichen Hand - Differenzierung nach ...
Zum selben Verfahren:
- SG Düsseldorf, 24.07.2012 - S 16 U 217/09
Die Beitragssteigerung der Unfallkasse NRW
- SG Düsseldorf, 24.07.2012 - S 16 U 217/09
Querverweise
Auf § 162 SGB VII verweisen folgende Vorschriften:
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Aufbringung der Mittel
- Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- § 185 (Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen)