Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
| Zweites Kapitel - Prävention (§§ 14 - 25) |
(1) Die Unfallversicherungsträger haben die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe in den Unternehmen zu überwachen sowie die Unternehmer und die Versicherten zu beraten.
(2) Soweit in einem Unternehmen Versicherte tätig sind, für die ein anderer Unfallversicherungsträger zuständig ist, kann auch dieser die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe überwachen. Beide Unfallversicherungsträger sollen, wenn nicht sachliche Gründe entgegenstehen, die Überwachung und Beratung abstimmen und sich mit deren Wahrnehmung auf einen Unfallversicherungsträger verständigen.
(3) Erwachsen dem Unfallversicherungsträger durch Pflichtversäumnis eines Unternehmers bare Auslagen für die Überwachung seines Unternehmens, so kann der Vorstand dem Unternehmer diese Kosten auferlegen.
Rechtsprechung zu § 17 SGB VII
13 Entscheidungen zu § 17 SGB VII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 14.05.2009 - III ZR 86/08
Amtshaftung - Prüfung von Kranen: Ausübung eines öffentlichen Amtes?
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 145/10
Zuständiger Unfallversicherungsträger - Überweisung - Auffangzuständigkeit - ...
- OLG Celle, 19.03.2003 - 9 U 223/02
Gesetzliche Unfallversicherung: Keine deliktische Haftung des ...
- VG Köln, 24.04.2008 - 20 K 2473/06
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 15 U 40/01
Unfallversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2004 - L 15 U 40/01
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2011 - 2 L 214/06
Anspruch auf schriftliche Begründung des Prüfungsergebnisses und Begründungsfrist
- BSG, 22.08.2000 - B 2 U 33/99 R
Begründung von Ermessensentscheidungen
- VG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 K 2143/08
Anfechtung des Ergebnisses der Gleichstellungsbeauftragtenwahl; Begriff der ...
Gesetzesmaterialien zu § 17 SGB VII
- Mitteilung der Bundesregierung vom 19.9.2008
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Einzelheiten und Hintergründe via AuS-Portal
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