Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
| Achtes Kapitel - Datenschutz (§§ 199 - 208) |
| Erster Abschnitt - Grundsätze (§§ 199 - 200) |
(1) Die Unfallversicherungsträger dürfen Sozialdaten nur erheben und speichern, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Aufgaben erforderlich ist. Ihre Aufgaben sind
| 1. | die Feststellung der Zuständigkeit und des Versicherungsstatus, | |
| 2. | die Erbringung der Leistungen nach dem Dritten Kapitel einschließlich Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen und Abrechnung der Leistungen, | |
| 3. | die Berechnung, Festsetzung und Erhebung von Beitragsberechnungsgrundlagen und Beiträgen nach dem Sechsten Kapitel, | |
| 4. | die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen, | |
| 5. | die Verhütung von Versicherungsfällen, die Abwendung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Vorsorge für eine wirksame Erste Hilfe nach dem Zweiten Kapitel, | |
| 6. | die Erforschung von Risiken und Gesundheitsgefahren für die Versicherten. |
(2) Die Sozialdaten dürfen nur für Aufgaben nach Absatz 1 in dem jeweils erforderlichen Umfang verarbeitet oder genutzt werden. Eine Verwendung für andere Zwecke ist nur zulässig, soweit dies durch Rechtsvorschriften des Sozialgesetzbuches angeordnet oder erlaubt ist.
(3) Bei der Feststellung des Versicherungsfalls soll der Unfallversicherungsträger Auskünfte über Erkrankungen und frühere Erkrankungen des Betroffenen von anderen Stellen oder Personen erst einholen, wenn hinreichende Anhaltspunkte für den ursächlichen Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem schädigenden Ereignis oder der schädigenden Einwirkung vorliegen.
(4) (weggefallen)
Rechtsprechung zu § 199 SGB VII
15 Entscheidungen zu § 199 SGB VII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - L 3 U 7/10
Auskunfts- und Mitwirkungspflicht des Grundstückseigentümers - Berechtigung des ...
- VG Köln, 24.04.2008 - 20 K 2473/06
- BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - privilegierte Berufskrankheit - gesetzliche ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2003 - L 17 U 245/02
Unfallversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2003 - L 17 U 245/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 17 U 15/02
Unfallversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2005 - L 17 U 250/01
Unfallversicherung
- LSG Bayern, 07.06.2005 - L 17 U 44/02
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2004 - L 17 U 106/02
Unfallversicherung
Zum selben Verfahren:
- BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer isolierten Leistungsklage - ...
- BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R
- SG Lüneburg, 29.07.2008 - S 3 U 23/07
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Sozialrecht
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (1)
Eigene Frage stellen