Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
| Drittes Kapitel - Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls (§§ 26 - 103) |
| Erster Abschnitt - Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen (§§ 26 - 55a) |
| Achter Unterabschnitt - Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften (§§ 54 - 55a) |
(1) Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 54 wird Betriebs- und Haushaltshilfe in Form der Gestellung einer Ersatzkraft oder durch Erstattung der Kosten für eine selbst beschaffte betriebsfremde Ersatzkraft in angemessener Höhe gewährt. Die Satzung kann die Erstattungsfähigkeit der Kosten für selbst beschaffte Ersatzkräfte begrenzen. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden Kosten nicht erstattet; die Berufsgenossenschaft kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
(2) Die Versicherten haben sich angemessen an den entstehenden Aufwendungen für die Betriebs- und Haushaltshilfe zu beteiligen (Selbstbeteiligung); die Selbstbeteiligung beträgt für jeden Tag der Leistungsgewährung mindestens 10 Euro. Das Nähere zur Selbstbeteiligung bestimmt die Satzung.
Rechtsprechung zu § 55 SGB VII
12 Entscheidungen zu § 55 SGB VII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 23.01.2008 - B 10 LW 1/07 R
Alterssicherung der Landwirte - Stipendium ist kein dem Arbeitsentgelt oder ...
- BSG, 05.05.2010 - B 12 KR 14/09 R
Pflegeversicherung - Pflicht eines kinderlosen Beschäftigten in einer ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2008 - L 3 U 68/05
(Gesetzliche Unfallversicherung - Anschlussübergangsgeld gem § 51 Abs 4 S 1 ...
- LSG Hessen, 15.12.2006 - L 5 LW 4/06
Alterssicherung der Landwirte - keine Befreiung von der Versicherungspflicht bei ...
Zum selben Verfahren:
- SG Marburg, 01.02.2006 - S 2 LW 652/04
Alterssicherung der Landwirte - Ehegatte - Befreiung von der Versicherungspflicht ...
- SG Marburg, 01.02.2006 - S 2 LW 652/04
- LSG Baden-Württemberg, 20.03.2007 - L 10 LW 845/07
Alterssicherung der Landwirte - keine Befreiung von der Versicherungspflicht bei ...
- BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R
Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht eines ...
- SG Marburg, 01.02.2006 - S 2 LW 957/04
Alterssicherung der Landwirte - Landwirtin - Bezug von Überbrückungsgeld - ...
- SG Marburg, 01.02.2006 - S 2 LW 619/04
Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Landwirt - ...
- BSG, 26.06.2001 - B 2 U 23/00 R
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - ergänzende Leistung - ...
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Querverweise
- SGB VII
- Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
- Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
- § 55a (Sonstige Ansprüche, Verletztengeld)
- Übergangsrecht
- § 221 (Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung)
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