Deutschland

Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2022 (BGBl. I S. 2824) m.W.v. 01.01.2023

Stand: 01.01.2024 aufgrund Gesetzes vom 03.06.2021 (BGBl. I S. 1444)

Erstes Kapitel

§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

§ 2 Aufgaben der Jugendhilfe

§ 3 Freie und öffentliche Jugendhilfe

§ 4 Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe

§ 4a Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung

§ 5 Wunsch- und Wahlrecht

§ 6 Geltungsbereich

§ 7 Begriffsbestimmungen

§ 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

§ 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

§ 9 Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen

§ 9a Ombudsstellen

§ 10 Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen

§ 10a Beratung

§ 10b Verfahrenslotse

Zweites Kapitel
Erster Abschnitt

§ 11 Jugendarbeit

§ 12 Förderung der Jugendverbände

§ 13 Jugendsozialarbeit

§ 13a Schulsozialarbeit

§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

§ 15 Landesrechtsvorbehalt

Zweiter Abschnitt

§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie

§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung

§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

§ 19 Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder

§ 20 Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

§ 21 Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht

Dritter Abschnitt

§ 22 Grundsätze der Förderung

§ 22a Förderung in Tageseinrichtungen

§ 23 Förderung in Kindertagespflege

§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

§ 24a Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder

§ 25 Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern

§ 26 Landesrechtsvorbehalt

Vierter Abschnitt
Erster Unterabschnitt

§ 27 Hilfe zur Erziehung

§ 28 Erziehungsberatung

§ 29 Soziale Gruppenarbeit

§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe

§ 33 Vollzeitpflege

§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Zweiter Unterabschnitt

§ 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

Dritter Unterabschnitt

§ 36 Mitwirkung, Hilfeplan

§ 36a Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung

§ 36b Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang

§ 37 Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie

§ 37a Beratung und Unterstützung der Pflegeperson

§ 37b Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege

§ 37c Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie

§ 38 Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen

§ 39 Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen

§ 40 Krankenhilfe

Vierter Unterabschnitt

§ 41 Hilfe für junge Volljährige

§ 41a Nachbetreuung

Drittes Kapitel
Erster Abschnitt

§ 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

§ 42a Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise

§ 42b Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher

§ 42c Aufnahmequote

§ 42d Übergangsregelung

§ 42e Berichtspflicht

§ 42f Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung

Zweiter Abschnitt

§ 43 Erlaubnis zur Kindertagespflege

§ 44 Erlaubnis zur Vollzeitpflege

§ 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung

§ 45a Einrichtung

§ 46 Prüfung vor Ort und nach Aktenlage

§ 47 Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen

§ 48 Tätigkeitsuntersagung

§ 48a Sonstige betreute Wohnform

§ 49 Landesrechtsvorbehalt

Dritter Abschnitt

§ 50 Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten

§ 51 Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind

§ 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

Vierter Abschnitt

§ 52a Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

§ 53 Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht

§ 53a Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern

§ 54 Anerkennung als Vormundschaftsverein

§ 55 Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts

§ 56 Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt

§ 57 Mitteilungspflichten des Jugendamts

§ 58 Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Fünfter Abschnitt

§ 59 Beurkundung

§ 60 Vollstreckbare Urkunden

Viertes Kapitel

§ 61 Anwendungsbereich

§ 62 Datenerhebung

§ 63 Datenspeicherung

§ 64 Datenübermittlung und -nutzung

§ 65 Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe

§ 66 (weggefallen)

§ 67 (weggefallen)

§ 68 Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft

Fünftes Kapitel
Erster Abschnitt

§ 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter

§ 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts

§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss

§ 72 Mitarbeiter, Fortbildung

§ 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

Zweiter Abschnitt

§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit

§ 74 Förderung der freien Jugendhilfe

§ 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder

§ 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

§ 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben

§ 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen

§ 78 Arbeitsgemeinschaften

Dritter Abschnitt

§ 78a Anwendungsbereich

§ 78b Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts

§ 78c Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen

§ 78d Vereinbarungszeitraum

§ 78e Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen

§ 78f Rahmenverträge

§ 78g Schiedsstelle

Vierter Abschnitt

§ 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung

§ 79a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe

§ 80 Jugendhilfeplanung

§ 81 Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

Sechstes Kapitel

§ 82 Aufgaben der Länder

§ 83 Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung

§ 84 Jugendbericht

Siebtes Kapitel
Erster Abschnitt

§ 85 Sachliche Zuständigkeit

Zweiter Abschnitt
Erster Unterabschnitt

§ 86 Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern

§ 86a Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige

§ 86b Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder

§ 86c Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel

§ 86d Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden

Zweiter Unterabschnitt

§ 87 Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

§ 87a Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung

§ 87b Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren

§ 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58

§ 87d Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen

§ 87e Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung

Dritter Unterabschnitt

§ 88 Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland

Vierter Unterabschnitt

§ 88a Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche

Dritter Abschnitt

§ 89 Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt

§ 89a Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege

§ 89b Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

§ 89c Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung

§ 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise

§ 89e Schutz der Einrichtungsorte

§ 89f Umfang der Kostenerstattung

§ 89g Landesrechtsvorbehalt

§ 89h Übergangsvorschrift

Achtes Kapitel
Erster Abschnitt

§ 90 Pauschalierte Kostenbeteiligung

Zweiter Abschnitt

§ 91 Anwendungsbereich

§ 92 Ausgestaltung der Heranziehung

§ 93 Berechnung des Einkommens

§ 94 Umfang der Heranziehung

Dritter Abschnitt

§ 95 Überleitung von Ansprüchen

§ 96 (weggefallen)

Vierter Abschnitt

§ 97 Feststellung der Sozialleistungen

§ 97a Pflicht zur Auskunft

§ 97b (weggefallen)

§ 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen

Neuntes Kapitel

§ 98 Zweck und Umfang der Erhebung

§ 99 Erhebungsmerkmale

§ 100 Hilfsmerkmale

§ 101 Periodizität und Berichtszeitraum

§ 102 Auskunftspflicht

§ 103 Übermittlung

Zehntes Kapitel

§ 104 Bußgeldvorschriften

§ 105 Strafvorschriften

Elftes Kapitel

§ 106 Einschränkung eines Grundrechts

§ 107 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts

§ 108 Übergangsregelung

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht