Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfegesetz -
| Zweites Kapitel - Leistungen der Jugendhilfe (§§ 11 - 41) |
| Dritter Abschnitt - Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (§§ 22 - 26) |
(1) Kann ein Träger der öffentlichen Jugendhilfe das zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 24 Abs. 3 erforderliche Angebot noch nicht vorhalten, so ist er zum stufenweisen Ausbau des Förderangebots für Kinder unter drei Jahren nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verpflichtet.
(2) Die Befugnis zum stufenweisen Ausbau umfasst die Verpflichtung,
| 1. | jährliche Ausbaustufen zur Verbesserung des Versorgungsniveaus zu beschließen und | |
| 2. | jährlich zum 31. Dezember jeweils den erreichten Ausbaustand festzustellen und den Bedarf zur Erfüllung der Kriterien nach § 24 Abs. 3 zu ermitteln. |
(3) Ab dem 1. Oktober 2010 sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, mindestens ein Angebot vorzuhalten, das eine Förderung aller Kinder ermöglicht,
| 1. | deren Erziehungsberechtigte | ||
| a) | einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, | ||
| b) | sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder | ||
| c) | Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten; | ||
| lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten; | |||
| 2. | deren Wohl ohne eine entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. | ||
(4) Solange das zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 24 Abs. 3 erforderliche Angebot noch nicht zur Verfügung steht, sind bei der Vergabe der frei werdenden und der neu geschaffenen Plätze Kinder, die die in § 24 Abs. 3 geregelten Förderungsvoraussetzungen erfüllen, besonders zu berücksichtigen.
(5) Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand des Ausbaus nach Absatz 2 vorzulegen.
Hinweis der Redaktion:§ 24a tritt am 1.8.2013 außer Kraft (Art. 10 Abs. 3 Satz 2 des Kinderförderungsgesetzes vom 10.12.2008)
Rechtsprechung zu § 24a SGB VIII
34 Entscheidungen zu § 24a SGB VIII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VG Stuttgart, 14.10.2008 - 5 K 4299/07
Kostenausgleich für Betrieb einer Kindertageseinrichtung; Ermesssensentscheidung; ...
- VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 475/11
- VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 948/11
- VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 717/11
- VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 519/11
- VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 484/11
- VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1781/11
- VG Aachen, 13.03.2012 - 2 K 1016/11
- OVG Schleswig-Holstein, 16.08.2006 - 2 LB 46/05
Kinder- und Jugendhilfe, Kindertagespflege, Kostenübernahme, Tagesbetreuung
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2006 - 12 S 2474/06
Zum Anspruch eines freien Trägers der Jugendhilfe zur Förderung von Kindergärten ...
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