Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10b) |
(1) Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.
(2) 1Leistungen der Jugendhilfe werden von Trägern der freien Jugendhilfe und von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erbracht. 2Leistungsverpflichtungen, die durch dieses Buch begründet werden, richten sich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
(3) 1Andere Aufgaben der Jugendhilfe werden von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe wahrgenommen. 2Soweit dies ausdrücklich bestimmt ist, können Träger der freien Jugendhilfe diese Aufgaben wahrnehmen oder mit ihrer Ausführung betraut werden.
Rechtsprechung zu § 3 SGB VIII
264 Entscheidungen zu § 3 SGB VIII in unserer Datenbank:
- VG Münster, 07.11.2023 - 9 K 2936/22
- BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22
Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für die Betreuung in ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 31.03.2022 - 5 B 18.21
Revisionszulassung; Kürzung von Zuschüssen wegen der Erhebung von Zuzahlungen ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 6 B 13.20
Kürzung der Auszahlungsraten der KiTa-Kostenerstattung aufgrund der Erhebung von ...
- BVerwG, 31.03.2022 - 5 B 18.21
- VG München, 28.10.2021 - M 18 E 21.2712
Zur Anwendbarkeit des Vergaberechts auf zweiseitige Finanzierungsvereinbarungen ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 06.12.2021 - 12 CE 21.2846
Auswahlermessen bei mehreren Bewerbern als Träger zur Durchführung von ...
- VG München, 22.07.2021 - M 18 E 21.2712
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für vorläufige Untersagung der Vergabe von ...
- VGH Bayern, 06.12.2021 - 12 CE 21.2846
- VG München, 22.09.2021 - M 18 K 20.737
Münchner Förderformel" - Klage einer privaten Kindertageseinrichtung auf ...
- VG Arnsberg, 12.12.2023 - 11 K 4150/22
- VGH Hessen, 25.04.2023 - 10 C 1271/19
Satzung über die Bezuschussung von Kindertagesstätten ist unwirksam