Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfegesetz -
| Zweites Kapitel - Leistungen der Jugendhilfe (§§ 11 - 41) |
| Vierter Abschnitt - Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige (§§ 27 - 41) |
| Erster Unterabschnitt - Hilfe zur Erziehung (§§ 27 - 35) |
Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
| 1. | eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder | |
| 2. | die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder | |
| 3. | eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten. |
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
Rechtsprechung zu § 34 SGB VIII
479 Entscheidungen zu § 34 SGB VIII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 02.04.2009 - III R 92/06
Kindergeldanspruch für Pflegekinder - Aufnahme eines Kindes in den Haushalt zu ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 19.10.2006 - 14 K 4922/05
Anspruch auf Kindergeld als Pflegegeld; Gewährung einer Erziehungshilfe; ...
- FG Düsseldorf, 19.10.2006 - 14 K 4922/05
- OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 4 PA 250/08
Zur Zweckgleichheit von Hilfe zur Erziehung in einer betreuten Wohnform (§ ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 12 S 2823/08
Am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligte Person kann ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2008 - 7 A 10444/08
Anwendungsbereich; Aufnahme; aufnehmen; befristet; betreuen; Betreuung; Betrieb; ...
- VG Frankfurt/Main, 25.02.2013 - 7 K 4694/10
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
- VGH Bayern, 29.03.2010 - 12 BV 08.942
Opferentschädigung; Kriegsopferfürsorgeleistungen; Erstattungsanspruch zwischen ...
- OVG Saarland, 11.07.2007 - 3 Q 104/06
Zur Konkurrenz zwischen Jugend- und Sozialhilfe bei Heimpflege gemäß ...
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Querverweise
- SGB VIII
- Allgemeine Vorschriften
- § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe)
- Leistungen der Jugendhilfe
- Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
- Hilfe zur Erziehung
- § 27 (Hilfe zur Erziehung)
- Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Hilfe für junge Volljährige
- § 41 (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
- § 78a (Anwendungsbereich)
- Zuständigkeit, Kostenerstattung
- Sachliche Zuständigkeit
- § 85 (Sachliche Zuständigkeit)
- Kostenbeteiligung
- Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen
- § 91 (Anwendungsbereich)
- Kinder- und Jugendhilfestatistik
- § 99 (Erhebungsmerkmale)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Verwandtschaft
- Elterliche Sorge
- § 1688 (Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Erziehungsmaßregeln
- § 12 (Hilfe zur Erziehung)