Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Drittes Kapitel - Andere Aufgaben der Jugendhilfe (§§ 42 - 60) |
Vierter Abschnitt - Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (§§ 52a - 58) |
(1) Das Jugendamt hat dem Familiengericht Personen vorzuschlagen, die sich im Einzelfall zur Bestellung als Vormund eignen.
(2) 1Das Jugendamt hat seinen Vorschlag zu begründen. 2Es hat dem Familiengericht darzulegen,
1. | welche Maßnahmen es zur Ermittlung des für den Mündel am besten geeigneten Vormunds unternommen hat und | |
2. | wenn es einen Vormund gemäß § 1774 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorschlägt, dass eine Person, die geeignet und bereit ist, die Vormundschaft ehrenamtlich zu führen, nicht gefunden werden konnte. |
(3) Für die Pflegschaft für Minderjährige gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2023 | Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts | 04.05.2021 | |
01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) | 17.12.2008 |
feststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen § 53Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht § 53aBeratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern § 54Anerkennung als Vormundschaftsverein § 55Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts § 56Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt § 57Mitteilungspflichten des Jugendamts § 58Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Rechtsprechung zu § 53 SGB VIII
41 Entscheidungen zu § 53 SGB VIII in unserer Datenbank:
- BAG, 24.02.2021 - 4 AZR 269/20
Eingruppierung einer Sozialarbeiterin - Ausübung der Aufgabe eines Amtsvormunds
- VG Mainz, 10.08.2017 - 1 K 1419/16
Erstattungsfähigkeit von Vormundschaftskosten für minderjährigen Flüchtling
- OLG Schleswig, 04.08.2020 - 15 WF 51/19
Vergütungsfähige Tätigkeiten des für "Aufenthaltsbestimmungsrecht" bestellten ...
- VG Saarlouis, 06.04.2018 - 3 K 898/17
Kostenerstattungsstreit zwischen Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger; ...
- VG Düsseldorf, 11.12.2012 - 19 K 7479/09
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- KG, 15.03.2012 - 19 UF 186/11
Entzug der Gesundheitsfürsorge: Uneinigkeit der Eltern bei Verdachtsdiagnose der ...
- KG, 15.06.2010 - 17 UF 65/10
Ergänzungspflegschaft für Minderjährige: Bestellung des Jugendamts zum Pfleger in ...
- OLG Köln, 22.08.2011 - 4 UF 139/11
Bestellung des Jugendamts als Ergänzungspfleger eines minderjährigen Kindes ...
- OVG Niedersachsen, 21.01.2014 - 4 LC 57/11
Heranziehung zu den Kosten einer Jugendhilfemaßnahme Bei Erstattungsmöglichkeit ...
- VG Saarlouis, 16.03.2018 - 3 K 2297/16
Kostenerstattungsstreit zwischen Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger
Querverweise
Auf § 53 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Zuständigkeit, Kostenerstattung
- Örtliche Zuständigkeit
- Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben
- § 87d (Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen)
Redaktionelle Querverweise zu § 53 SGB VIII:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- § 1909
- § 1912