Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfegesetz -
| Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10) |
(1) Leistungen nach diesem Buch werden jungen Menschen, Müttern, Vätern und Personensorgeberechtigten von Kindern und Jugendlichen gewährt, die ihren tatsächlichen Aufenthalt im Inland haben. Für die Erfüllung anderer Aufgaben gilt Satz 1 entsprechend. Umgangsberechtigte haben unabhängig von ihrem tatsächlichen Aufenthalt Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts, wenn das Kind oder der Jugendliche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
(2) Ausländer können Leistungen nach diesem Buch nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(3) Deutschen können Leistungen nach diesem Buch auch gewährt werden, wenn sie ihren Aufenthalt im Ausland haben und soweit sie nicht Hilfe vom Aufenthaltsland erhalten.
(4) Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben unberührt.
Rechtsprechung zu § 6 SGB VIII
54 Entscheidungen zu § 6 SGB VIII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 4.10
Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Rückerstattung; Kostenerstattung; ...
- VG Saarlouis, 22.08.2008 - 11 K 90/07
Jugendhilferecht; Auslandshilfeleistung; Pflegegeld; Zuständigkeit ...
- OVG Niedersachsen, 12.05.2011 - 4 LC 28/09
Zuständigkeit des überörtlichen Jugendhilfeträgers im Falle der Auslandshilfe
- VG Hannover, 22.07.2011 - 3 A 3879/08
Hilfe zur Erziehung für Deutsche im Ausland
- VG Frankfurt/Main, 22.01.2007 - 7 E 631/06
Anspruch auf Befristung der Abschiebung vor dem Hintergrund des ...
- VG Mainz, 11.01.2007 - 1 K 1064/04
1. Eine Kostenerstattung nach § 89 f SGB VIII kommt nur für Maßnahmen in ...
- BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04
Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 111/02
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder; Behinderung, drohende; ...
- OVG Niedersachsen, 19.03.2003 - 4 LB 111/02
- VG Neustadt, 04.06.2012 - 4 K 208/12
Kinder- und Jugendhilferecht
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Querverweise
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Allgemeine Bestimmungen
- §§ 1 ff (Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich) (zu 6 II)