Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfegesetz -
| Drittes Kapitel - Andere Aufgaben der Jugendhilfe (§§ 42 - 60) |
| Fünfter Abschnitt - Beurkundung, vollstreckbare Urkunden (§§ 59 - 60) |
Aus Urkunden, die eine Verpflichtung nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder 4 zum Gegenstand haben und die von einem Beamten oder Angestellten des Jugendamts innerhalb der Grenzen seiner Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen Form aufgenommen worden sind, findet die Zwangsvollstreckung statt, wenn die Erklärung die Zahlung einer bestimmten Geldsumme betrifft und der Schuldner sich in der Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Die Zustellung kann auch dadurch vollzogen werden, dass der Beamte oder Angestellte dem Schuldner eine beglaubigte Abschrift der Urkunde aushändigt; § 173 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. Auf die Zwangsvollstreckung sind die Vorschriften, die für die Zwangsvollstreckung aus gerichtlichen Urkunden nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 der Zivilprozessordnung gelten, mit folgenden Maßgaben entsprechend anzuwenden:
| 1. | Die vollstreckbare Ausfertigung sowie die Bestätigungen nach § 1079 der Zivilprozessordnung werden von den Beamten oder Angestellten des Jugendamts erteilt, denen die Beurkundung der Verpflichtungserklärung übertragen ist. Das Gleiche gilt für die Bezifferung einer Verpflichtungserklärung nach § 790 der Zivilprozessordnung. | |
| 2. | Über Einwendungen, die die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel oder die Zulässigkeit der Bezifferung nach § 790 der Zivilprozessordnung betreffen, über die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung sowie über Anträge nach § 1081 der Zivilprozessordnung entscheidet das für das Jugendamt zuständige Amtsgericht. |
Rechtsprechung zu § 60 SGB VIII
45 Entscheidungen zu § 60 SGB VIII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 14.02.2007 - XII ZB 171/06
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die einstimmige Verwerfung der Berufung ...
- OLG Nürnberg, 17.12.2002 - 10 WF 3541/02
Rückwirkende Änderung von Jugendamtsurkunden
- OLG Köln, 31.08.1999 - 25 WF 108/99
Abänderbarkeit von Jugendamtsurkunden
- BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09
Familienrecht - Abänderung einer Jugenamtsurkunde
- OLG Köln, 31.07.1996 - 26 WF 62/96
SGB VIII § 59 Abs. 1 Nr. 3, § 60; ZPO § 114
- BGH, 03.12.2008 - XII ZR 182/06
Familienrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte
- OLG Frankfurt, 17.07.2000 - 6 UF 68/00
- OLG Hamm, 27.03.2012 - 9 WF 33/12
Mutwilligkeit einer Unterhaltsklage
- BGH, 05.03.2008 - XII ZR 150/05
Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf des Kindes
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Querverweise
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte
- § 20 (Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte
- § 20 Nr. 13 (Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) (zu 60 I 3 Nr. 2)