Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfegesetz -
| Viertes Kapitel - Schutz von Sozialdaten (§§ 61 - 68) |
(1) Sozialdaten, die dem Mitarbeiter eines Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zweck persönlicher und erzieherischer Hilfe anvertraut worden sind, dürfen von diesem nur weitergegeben werden
| 1. | mit der Einwilligung dessen, der die Daten anvertraut hat, oder | |
| 2. | dem Familiengericht zur Erfüllung der Aufgaben nach § 8a Abs. 3, wenn angesichts einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen ohne diese Mitteilung eine für die Gewährung von Leistungen notwendige gerichtliche Entscheidung nicht ermöglicht werden könnte, oder | |
| 3. | dem Mitarbeiter, der aufgrund eines Wechsels der Fallzuständigkeit im Jugendamt oder eines Wechsels der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung oder Erbringung der Leistung verantwortlich ist, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls gegeben sind und die Daten für eine Abschätzung des Gefährdungsrisikos notwendig sind, oder | |
| 4. | an die Fachkräfte, die zum Zwecke der Abschätzung des Gefährdungsrisikos nach § 8a hinzugezogen werden; § 64 Abs. 2a bleibt unberührt, oder | |
| 5. | unter den Voraussetzungen, unter denen eine der in § 203 Abs. 1 oder 3 des Strafgesetzbuches genannten Personen dazu befugt wäre. |
Gibt der Mitarbeiter anvertraute Sozialdaten weiter, so dürfen sie vom Empfänger nur zu dem Zweck weitergegeben werden, zu dem er diese befugt erhalten hat.
(2) § 35 Abs. 3 des Ersten Buches gilt auch, soweit ein behördeninternes Weitergabeverbot nach Absatz 1 besteht.
Rechtsprechung zu § 65 SGB VIII
29 Entscheidungen zu § 65 SGB VIII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- VG Oldenburg, 14.12.2009 - 13 A 1158/08
Vertraulichkeit einer Anzeige beim Jugendamt
- VG München, 21.10.2009 - M 18 K 08.6355
Weitergabeverbot für anvertraute Daten in § 65 SGB VIII steht dem Recht auf ...
- VG Aachen, 09.09.2008 - 2 K 213/06
Zum selben Verfahren:
- VG Karlsruhe, 10.10.2012 - 4 K 2344/12
Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Akteneinsicht in Akten des ...
- LG Aurich, 15.04.2011 - 12 Qs 43/11
Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung: Übermittlungsbefugnis ...
- VG Augsburg, 27.09.2011 - Au 3 K 09.1571
Akteneinsicht; Sozialdaten; Geheimhaltungspflicht
- VG Aachen, 27.06.2012 - 8 K 1026/08
- VG Schleswig, 11.05.2009 - 15 A 160/08
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Literatur im Internet zu § 65 SGB VIII
- Schutz von Sozialdaten in Einrichtungen der Jugendhilfe (§§ 61 - 68 SGB VIII) von Peter-Christian Kunkel
Stand: 1990-2005
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