Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfegesetz -
| Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10) |
(1) Im Sinne dieses Buches ist
| 1. | Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, soweit nicht die Absätze 2 bis 4 etwas anderes bestimmen, | |
| 2. | Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, | |
| 3. | junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist, | |
| 4. | junger Mensch, wer noch nicht 27 Jahre alt ist, | |
| 5. | Personensorgeberechtigter, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht, | |
| 6. | Erziehungsberechtigter, der Personensorgeberechtigte und jede sonstige Person über 18 Jahre, soweit sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Personensorgeberechtigten nicht nur vorübergehend und nicht nur für einzelne Verrichtungen Aufgaben der Personensorge wahrnimmt. |
(2) Kind im Sinne des § 1 Abs. 2 ist, wer noch nicht 18 Jahre alt ist.
(3) (weggefallen)
(4) Die Bestimmungen dieses Buches, die sich auf die Annahme als Kind beziehen, gelten nur für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Rechtsprechung zu § 7 SGB VIII
66 Entscheidungen zu § 7 SGB VIII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- SG Berlin, 13.01.2012 - S 70 AL 4653/10
Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Herstellung einer ...
- BSG, 18.01.2011 - B 2 U 15/10 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Kind - Kindergarten ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 30.09.2009 - L 18 U 58/08
Versicherungsschutz von Kindern in der gesetzlichen Unfallversicherung während ...
- LSG Bayern, 30.09.2009 - L 18 U 58/08
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2012 - L 9 SO 26/11
Sozialhilfe
- VG Aachen, 29.09.2009 - 2 K 2521/08
- OVG Sachsen, 12.01.2012 - 1 A 466/09
Inobhutnahme, Eingriffsverwaltung, Minderjähriger, Kostenerstattung
- BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R
Abgrenzung Sozial- und Jugendhilfe - Leistungen für alleinerziehende geistig ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - 12 A 217/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2001 - 12 A 924/99
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Querverweise
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Jugendschutz in der Öffentlichkeit
- § 8 (Jugendgefährdende Orte)
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