Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10b) |
(1) 1Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. 2Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.
(2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
(3) 1Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde. 2§ 36 des Ersten Buches bleibt unberührt. 3Die Beratung kann auch durch einen Träger der freien Jugendhilfe erbracht werden; § 36a Absatz 2 Satz 1 bis 3 gilt entsprechend.
(4) Beteiligung und Beratung von Kindern und Jugendlichen nach diesem Buch erfolgen in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) vom 03.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
10.06.2021 | Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) | 03.06.2021 | |
01.01.2012 | Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) | 22.12.2011 | |
01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) | 17.12.2008 |
Rechtsprechung zu § 8 SGB VIII
70 Entscheidungen zu § 8 SGB VIII in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - 12 A 1329/22
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2021 - 12 S 3227/21
Anspruch auf Zuweisung eines erreichbaren Betreuungsplatzes
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2015 - 7 B 10532/15
Zuständiger Jugendhilfeträger nach Unterbrechung oder Einstellung einer ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 7 A 10607/15
Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers durch einen freien ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 7 A 11002/14
Bestimmung des für die Kosten einer Inobhutnahme gemäß § 89b Abs. 1 SGB VIII ...
- OVG Bremen, 22.06.2021 - 2 B 166/21
Beendigung der vorläufigen Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen ...
- VG Schwerin, 24.11.2022 - 6 A 1813/19
Kindertagespflegeerlaubnis für Tagesmutter mit NPD-Bezug
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2023 - 12 A 1308/22
- VG Cottbus, 06.08.2021 - 8 K 1955/20
Kinder- und Jugendhilferecht
- VGH Bayern, 09.03.2020 - 12 B 19.795
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch im Jugendhilferecht
Querverweise
Auf § 8 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
- Adoptionsvermittlung und Begleitung
- § 9a (Verpflichtende Beratung bei Stiefkindadoption)