Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfegesetz -
| Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 10) |
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.
(2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.
(3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten, wenn die Beratung auf Grund einer Not- und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt würde. § 36 des Ersten Buches bleibt unberührt.
Rechtsprechung zu § 8 SGB VIII
17 Entscheidungen zu § 8 SGB VIII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2012 - L 1 KR 112/09
Erstattung - Arbeitsunfall - Sicherungsaufsichtskraft - Leistungsabfall
- VG Stade, 27.06.2003 - 4 B 538/03
Kostenübernahme durch den Jugendhilfeträger im Rahmen der Hilfe zur Erziehung bei ...
- BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09
Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -, ...
- BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 4.10
Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Rückerstattung; Kostenerstattung; ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.04.2009 - L 22 U 17/08
Arbeitsunfall; Beitrittsgebiet; wesentliche Ursachen; Refraktur
- SG Münster, 24.03.2007 - S 5 AS 37/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- VG Oldenburg, 02.08.2006 - 13 B 3524/06
Zum selben Verfahren:
- OVG Niedersachsen, 20.10.2006 - 12 ME 300/06
Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten für eine Internatsunterbringung; ...
- OVG Niedersachsen, 20.10.2006 - 12 ME 300/06
- OLG Stuttgart, 23.07.2003 - 4 U 42/03
Amtshaftung eines Trägers der Jugendhilfe: Ablehnung der Übernahme der ...
- LSG Bayern, 08.07.2009 - L 2 U 307/07
Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung; Nachweis ...
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