Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfegesetz -
| Siebtes Kapitel - Zuständigkeit, Kostenerstattung (§§ 85 - 89h) |
| Zweiter Abschnitt - Örtliche Zuständigkeit (§§ 86 - 88) |
| Erster Unterabschnitt - Örtliche Zuständigkeit für Leistungen (§§ 86 - 86d) |
(1) Für Leistungen an junge Volljährige ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich der junge Volljährige vor Beginn der Leistung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Hält sich der junge Volljährige in einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform auf, die der Erziehung, Pflege, Betreuung, Behandlung oder dem Strafvollzug dient, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt vor der Aufnahme in eine Einrichtung oder sonstige Wohnform.
(3) Hat der junge Volljährige keinen gewöhnlichen Aufenthalt, so richtet sich die Zuständigkeit nach seinem tatsächlichen Aufenthalt zu dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt; Absatz 2 bleibt unberührt.
(4) Wird eine Leistung nach § 13 Abs. 3 oder nach § 21 über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus weitergeführt oder geht der Hilfe für junge Volljährige nach § 41 eine dieser Leistungen, eine Leistung nach § 19 oder eine Hilfe nach den §§ 27 bis 35a voraus, so bleibt der örtliche Träger zuständig, der bis zu diesem Zeitpunkt zuständig war. Eine Unterbrechung der Hilfeleistung von bis zu drei Monaten bleibt dabei außer Betracht. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn eine Hilfe für junge Volljährige nach § 41 beendet war und innerhalb von drei Monaten erneut Hilfe für junge Volljährige nach § 41 erforderlich wird.
Rechtsprechung zu § 86a SGB VIII
122 Entscheidungen zu § 86a SGB VIII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 56.01
Betreutes Einzelwohnen, Zuständigkeit bei Wechsel von Voll- zeitpflege zu -; ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 19.07.2006 - 12 BV 04.1238
Kinder- und Jugendhilfe, Erstattung nach § 89 c Abs. 1 Satz 2 SGB VIII bei ...
- BVerwG, 18.05.2009 - 5 B 22.09
Zuständigkeit für die Fortgewährung der Hilfe für junge Volljährige nach Änderung ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.2039
Kostenerstattung; Hilfe für junge Volljährige
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.2039
- BVerwG, 22.11.2001 - 5 C 42.01
Jugendhilferecht, Fortführung der Jugendhilfe für junge Volljährige; - ...
- VG Ansbach, 13.03.2008 - AN 14 K 05.02010
Kostenerstattung; Hilfe für junge Volljährige; Verpflichtung zu vorläufigem ...
- VG Arnsberg, 15.01.2008 - 11 K 480/07
Zum selben Verfahren:
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Querverweise
- SGB VIII
- Zuständigkeit, Kostenerstattung