Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
Siebtes Kapitel - Zuständigkeit, Kostenerstattung (§§ 85 - 89h) |
Dritter Abschnitt - Kostenerstattung (§§ 89 - 89h) |
(1) Kosten, die ein örtlicher Träger im Rahmen der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42) aufgewendet hat, sind von dem örtlichen Träger zu erstatten, dessen Zuständigkeit durch den gewöhnlichen Aufenthalt nach § 86 begründet wird.
(2) Ist ein kostenerstattungspflichtiger örtlicher Träger nicht vorhanden, so sind die Kosten von dem überörtlichen Träger zu erstatten, zu dessen Bereich der örtliche Träger gehört.
(3) Eine nach Absatz 1 oder 2 begründete Pflicht zur Kostenerstattung bleibt bestehen, wenn und solange nach der Inobhutnahme Leistungen aufgrund einer Zuständigkeit nach § 86 Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 2 gewährt werden.
verpflichtung § 89dKostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise § 89eSchutz der Einrichtungsorte § 89fUmfang der Kostenerstattung § 89gLandesrechts-
vorbehalt § 89hÜbergangsvorschrift
Rechtsprechung zu § 89b SGB VIII
88 Entscheidungen zu § 89b SGB VIII in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 30.01.2024 - 12 S 253/22
Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen für unbegleiteten minderjährigen ...
- VG Stuttgart, 20.12.2021 - 7 K 6259/20
Kostentragung bzw. Kostenerstattung für eine Inobhutnahme
- VG Karlsruhe, 19.07.2022 - 8 K 4700/21
Erstattung von Kosten für die Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen ...
- BVerwG, 24.06.2021 - 5 C 10.19
Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Jugendhilfe für eine der Leistung nach § ...
- VG Karlsruhe, 06.12.2022 - 8 K 108/21
Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer; ausländerrechtliche ...
- BVerwG, 15.12.2016 - 5 C 35.15
Aufgabe; Bedarf; Bedarfsdeckung; Beendigung der Leistung; Beginn der Leistung; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 7 A 11002/14
Bestimmung des für die Kosten einer Inobhutnahme gemäß § 89b Abs. 1 SGB VIII ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 7 A 11002/14
- VG Saarlouis, 30.10.2020 - 3 K 2175/18
Zur jugendhilferechtlichen Zuständigkeit und der Frage einer Beendigung oder ...
- VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.4412
Kostenerstattung, Inobhutnahme aus einer Pflegefamilie bei Vormundschaft des ...
- VG Köln, 28.10.2022 - 25 K 4009/21