Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
| Drittes Kapitel - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten (§§ 86 - 119) |
| Dritter Abschnitt - Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte (§§ 115 - 119) |
(1) Soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über.
(2) Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann.
(3) An Stelle der Ansprüche des Arbeitnehmers auf Sachbezüge tritt im Fall des Absatzes 1 der Anspruch auf Geld; die Höhe bestimmt sich nach den nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Vierten Buches festgelegten Werten der Sachbezüge.
Rechtsprechung zu § 115 SGB X
332 Entscheidungen zu § 115 SGB X in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 41/91
Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikation - Arbeitsentgelt im Sinne von § 115 ...
- OLG Frankfurt, 17.06.2002 - 1 U 57/01
Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des gesetzlichen Forderungsübergangs in der ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 26 Sa 2717/09
Vollstreckungsgegenklage des Arbeitgebers nach Vergleich - Forderungsübergang ...
- BFH, 16.03.1993 - XI R 52/88
Steuerliche Behandlung einer Lohnnachzahlung
- ArbG Würzburg, 22.02.2010 - 6 Ca 1084/09
Kongruenz für einen Anspruchsübergang gem. § 115 SGB X
- LAG Berlin, 03.03.2000 - 2 Sa 2616/99
Betriebsübergang, Forderungsübergang nach § 115 Abs. 1 SGB X, ...
- LAG Köln, 16.10.2010 - 7 Sa 385/09
Verzugslohnansprüche eines verstorbenen Arbeitnehmers bei Bezug von ...
- BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 168/02
Übergegangener Gehaltsanspruch und Klagerücknahme bei zweistufiger ...
- LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 1859/10
Anspruchsübergang nach § 115 SGB X - Bedarfsgemeinschaft
- BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92
Forderungsübergang bei Sozialhilfeleistungen
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Querverweise
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- Einkommen
- Steuerfreie Einnahmen
- § 3
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II)
- Leistungen
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Verpflichtungen anderer
- § 33 (Übergang von Ansprüchen)
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Leistungen an Arbeitnehmer
- Entgeltersatzleistungen
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Regelvoraussetzungen
- § 174 (Kurzarbeitergeld bei Arbeitskämpfen)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Organisation
- Dienstrecht
- § 143e (Aufgaben)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- § 52 (Einkommensanrechnung)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Einsatz des Einkommens und des Vermögens
- Verpflichtungen anderer
- § 93 (Übergang von Ansprüchen)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
- § 22 (Wohngeldantrag)
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