Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
| Drittes Kapitel - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten (§§ 86 - 119) |
| Dritter Abschnitt - Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte (§§ 115 - 119) |
(1) Soweit der Arbeitgeber den Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsentgelt nicht erfüllt und deshalb ein Leistungsträger Sozialleistungen erbracht hat, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf den Leistungsträger bis zur Höhe der erbrachten Sozialleistungen über.
(2) Der Übergang wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch nicht übertragen, verpfändet oder gepfändet werden kann.
(3) An Stelle der Ansprüche des Arbeitnehmers auf Sachbezüge tritt im Fall des Absatzes 1 der Anspruch auf Geld; die Höhe bestimmt sich nach den nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Vierten Buches festgelegten Werten der Sachbezüge.
Rechtsprechung zu § 115 SGB X
336 Entscheidungen zu § 115 SGB X in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 41/91
Urlaubsgeld und Weihnachtsgratifikation - Arbeitsentgelt im Sinne von § 115 SGB X
- OLG Frankfurt, 17.06.2002 - 1 U 57/01
Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des gesetzlichen Forderungsübergangs in der ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.03.2010 - 26 Sa 2717/09
Vollstreckungsgegenklage des Arbeitgebers nach Vergleich - Forderungsübergang 115 SGB X - Kein Wille des Arbeitgebers zur Doppelzahlung">...
- BFH, 16.03.1993 - XI R 52/88
Steuerliche Behandlung einer Lohnnachzahlung
- ArbG Würzburg, 22.02.2010 - 6 Ca 1084/09
Kongruenz für einen Anspruchsübergang gem. § 115 SGB X
- BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 405/92
Forderungsübergang bei Sozialhilfeleistungen
- LAG Berlin, 03.03.2000 - 2 Sa 2616/99
Betriebsübergang, Forderungsübergang nach § 115 Abs. 1 SGB X, Rechtskraftwirkung
- LAG Köln, 16.10.2010 - 7 Sa 385/09
Verzugslohnansprüche eines verstorbenen Arbeitnehmers bei Bezug von ...
- BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 168/02
Übergegangener Gehaltsanspruch und Klagerücknahme bei zweistufiger ...
- BAG, 12.06.1997 - 9 AZB 5/97
Rechtsweg für Prätendentenstreit bei hinterlegter Abfindung
- SG Darmstadt, 07.02.2011 - S 20 AS 258/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Übergang von Ansprüchen - Abfindungsanspruch ...
- LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 1859/10
Anspruchsübergang nach § 115 SGB X - Bedarfsgemeinschaft
- ArbG Detmold, 11.01.1989 - 1 Ca 533/88
- BAG, 25.03.1992 - 5 AZR 254/91
Abfindung; Erstattung des Arbeitslosengeldes
- BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89
Berufungsausschluß bei Teilaufhebung einer Arbeitslosengeld-Bewilligung, ...
- BAG, 12.07.1989 - 5 AZR 501/88
Besteuerung von auf die Bundesanstalt übergegangenen Lohnforderungen
- BSG, 29.08.1991 - 7 RaR 130/90
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, Erstattung des Arbeitslosengeldes wegen ...
- BFH, 15.11.2007 - VI R 66/03
Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und ...
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin, 02.10.2003 - 1 K 1499/02
Zufluss von Arbeitslohn bei Zahlung an Sozialleistungsträger
- FG Berlin, 02.10.2003 - 1 K 1499/02
- LAG Köln, 10.05.2010 - 5 Sa 7/10
Übergang des Anspruchs auf Einmalzahlung bei Zahlung erhöhten Krankengeldes; ...
Literatur im Internet zu § 115 SGB X
Querverweise
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- Einkommen
- Steuerfreie Einnahmen
- § 3
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II)
- Leistungen
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Verpflichtungen anderer
- § 33 (Übergang von Ansprüchen)
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Leistungen an Arbeitnehmer
- Entgeltersatzleistungen
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Regelvoraussetzungen
- § 174 (Kurzarbeitergeld bei Arbeitskämpfen)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Organisation
- Dienstrecht
- § 143e (Aufgaben)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen
- Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- § 52 (Einkommensanrechnung)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Einsatz des Einkommens und des Vermögens
- Verpflichtungen anderer
- § 93 (Übergang von Ansprüchen)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Bewilligung, Zahlung und Änderung des Wohngeldes
- § 22 (Wohngeldantrag)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Übertragung einer Forderung
- § 412 (Gesetzlicher Forderungsübergang)
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