Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
| Erstes Kapitel - Verwaltungsverfahren (§§ 1 - 66) |
| Erster Abschnitt - Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe (§§ 1 - 7) |
(1) Jede Behörde leistet anderen Behörden auf Ersuchen ergänzende Hilfe (Amtshilfe).
(2) Amtshilfe liegt nicht vor, wenn
| 1. | Behörden einander innerhalb eines bestehenden Weisungsverhältnisses Hilfe leisten, | |
| 2. | die Hilfeleistung in Handlungen besteht, die der ersuchten Behörde als eigene Aufgabe obliegen. |
Rechtsprechung zu § 3 SGB X
54 Entscheidungen zu § 3 SGB X in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- SG Schleswig, 22.11.2005 - S 5 AS 455/05
Sozialdatenschutz - unverschlüsselter Zugang zum Arbeitgeberpool der Datenbank ...
- SG Fulda, 07.08.2006 - S 9 AS 95/06
Amtshilfeanspruch der Optionskommune - Zugang zu Stellenangeboten und ...
- LSG Bayern, 23.11.2004 - L 14 KG 15/01
Kindergeld und Kindergeldzuschlag sind bei Falschangaben zurückzuerstatten
- LSG Bayern, 31.05.2001 - L 9 AL 15/00
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2004 - L 12 AL 2249/04
Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche ...
- LSG Hessen, 30.11.2000 - L 14 KR 706/99
- BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 36/91
Keine abhängige Beschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers
- SG Neuruppin, 28.01.2011 - S 14 SO 120/08
- BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 18/07 B
Entziehung der Zulassung eines Vertragsarztes wegen Abrechnungsbetrug
- LG Neuruppin, 29.06.2006 - 12 Qs 13/06
Aktenversendung: Kosten bei Versendung staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten ...
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