Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
- Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
| Erstes Kapitel - Verwaltungsverfahren (§§ 1 - 66) |
| Dritter Abschnitt - Verwaltungsakt (§§ 31 - 52) |
| Erster Titel - Zustandekommen des Verwaltungsaktes (§§ 31 - 38) |
(1) Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden.
(2) Unbeschadet des Absatzes 1 darf ein Verwaltungsakt nach pflichtgemäßem Ermessen erlassen werden mit
| 1. | einer Bestimmung, nach der eine Vergünstigung oder Belastung zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnt, endet oder für einen bestimmten Zeitraum gilt (Befristung), | |
| 2. | einer Bestimmung, nach der der Eintritt oder der Wegfall einer Vergünstigung oder einer Belastung von dem ungewissen Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt (Bedingung), | |
| 3. | einem Vorbehalt des Widerrufs |
oder verbunden werden mit
| 4. | einer Bestimmung, durch die dem Begünstigten ein Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird (Auflage), | |
| 5. | einem Vorbehalt der nachträglichen Aufnahme, Änderung oder Ergänzung einer Auflage. |
(3) Eine Nebenbestimmung darf dem Zweck des Verwaltungsaktes nicht zuwiderlaufen.
Rechtsprechung zu § 32 SGB X
351 Entscheidungen zu § 32 SGB X in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 02.11.2012 - B 4 KG 2/11 R
Kinderzuschlag - Bewilligung vor Abschluss aller Ermittlungen zum ...
Zum selben Verfahren:
- SG Duisburg, 10.05.2011 - S 42 BK 3/11
Sonstige Angelegenheiten
- SG Duisburg, 10.05.2011 - S 42 BK 3/11
- LSG Hessen, 09.06.2011 - L 5 R 170/11
Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - stationäre Drogentherapie - ...
Zum selben Verfahren:
- SG Fulda, 30.03.2011 - S 3 R 85/11
Einstweiliger Rechtsschutz - Leistung zur Teilhabe - stationäre Drogentherapie - ...
- SG Fulda, 30.03.2011 - S 3 R 85/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - L 8 R 203/08
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2013 - L 19 AS 561/13
- BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 60/03 R
Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a SGB V ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 11 KA 197/01
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2003 - L 11 KA 197/01
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11
Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlkriterien - Nachbesetzung - ...
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Literatur im Internet zu § 32 SGB X
- § 32 SGB X wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
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