Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Soziale Pflegeversicherung -
| Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 13) |
(1) Die Pflegekassen sind für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich. Sie arbeiten dabei mit allen an der pflegerischen, gesundheitlichen und sozialen Versorgung Beteiligten eng zusammen und wirken, insbesondere durch Pflegestützpunkte nach § 92c, auf eine Vernetzung der regionalen und kommunalen Versorgungsstrukturen hin, um eine Verbesserung der wohnortnahen Versorgung pflege- und betreuungsbedürftiger Menschen zu ermöglichen. Die Pflegekassen sollen zur Durchführung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben örtliche und regionale Arbeitsgemeinschaften bilden. § 94 Abs. 2 bis 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
(2) Die Pflegekassen wirken mit den Trägern der ambulanten und der stationären gesundheitlichen und sozialen Versorgung partnerschaftlich zusammen, um die für den Pflegebedürftigen zur Verfügung stehenden Hilfen zu koordinieren. Sie stellen insbesondere über die Pflegeberatung nach § 7a sicher, dass im Einzelfall Grundpflege, Behandlungspflege, ärztliche Behandlung, spezialisierte Palliativversorgung, Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe sowie hauswirtschaftliche Versorgung nahtlos und störungsfrei ineinandergreifen. Die Pflegekassen nutzen darüber hinaus das Instrument der integrierten Versorgung nach § 92b und wirken zur Sicherstellung der haus-, fach- und zahnärztlichen Versorgung der Pflegebedürftigen darauf hin, dass die stationären Pflegeeinrichtungen Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten eingehen oder § 119b des Fünften Buches anwenden.
Rechtsprechung zu § 12 SGB XI
16 Entscheidungen zu § 12 SGB XI in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R
Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines ...
- BSG, 18.05.2011 - B 3 P 5/10 R
Soziale Pflegeversicherung - Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft iS ...
- OVG Saarland, 18.10.2005 - 1 Q 36/05
Altenpflegeausbildung im Saarland; Refinanzierung der gezahlten ...
- SG Dresden, 11.10.2005 - S 18 KR 540/05
Krankenkasse muss einem Wachkoma-Patienten keine Spazierfahrten ermöglichen
- BSG, 12.08.2010 - B 3 P 3/09 R
Soziale Pflegeversicherung - zusätzliche Betreuungsleistungen - erheblicher ...
- SG Neuruppin, 01.03.2010 - S 20 KR 311/09
- BSG, 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R
Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen ...
- SG Stuttgart, 16.04.2007 - S 8 P 7016/03
Bestimmung der leistungsgerechten Pflegevergütung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2008 - L 6 AS 148/08
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