Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Soziale Pflegeversicherung -
Dreizehntes Kapitel - Befristete Modellvorhaben (§§ 123 - 125b) |
§ 124
Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der gemeinsamen Modellvorhaben für Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen vor Ort und im Quartier
(1) 1Für jedes Modellvorhaben nach § 123 haben Modellträger eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung vorzusehen. 2Die Auswertung erfolgt nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards hinsichtlich der Wirksamkeit, Qualität und Kosten.
(2) In der wissenschaftlichen Begleitung ist zu untersuchen, welche Folgen eine Übernahme in die flächendeckende Regelversorgung hätte, und insbesondere darzulegen,
(3) 1In der wissenschaftlichen Begleitung sind Zwischenberichte und Abschlussberichte über die Ergebnisse der Auswertungen der Modellvorhaben zu erstellen. 2Die Zwischenberichte müssen vom Spitzenverband Bund der Pflegekassen spätestens zur Hälfte der Laufzeit des Modellvorhabens dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt werden, die Abschlussberichte spätestens sechs Monate nach Ende des Modellvorhabens. 3Die Vorlage muss in barrierefreier Form erfolgen. 4Über die Veröffentlichung entscheidet das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene, mit den Ländern und mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
(4) Die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Modellvorhaben werden als Teil der Modellvorhaben entsprechend § 123 gefördert.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) vom 19.06.2023
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.07.2023 | Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) | 19.06.2023 | |
21.12.2019 | Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten | 14.12.2019 | |
29.07.2017 | Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften | 18.07.2017 | |
01.01.2017 | Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz) | 23.12.2016 | |
01.01.2017 | Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz) | 21.12.2015 | |
01.01.2013 | Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz) | 23.10.2012 |
maßnahmen und -
strukturen vor Ort und im Quartier § 124Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der gemeinsamen Modellvorhaben für Unterstützungs-
maßnahmen und -
strukturen vor Ort und im Quartier § 125Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematik-
infrastruktur § 125aModellvorhaben zur Erprobung von Telepflege § 125bKompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege
Rechtsprechung zu § 124 SGB XI
13 Entscheidungen zu § 124 SGB XI in unserer Datenbank:
- FG Köln, 27.02.2024 - 11 K 1719/15
Gewerbesteuer - Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des "Ambulant ...
- LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 241/14
Zu den Voraussetzungen eines Grundurteils im Erstattungsstreit zwischen ...
- LSG Schleswig-Holstein, 01.11.2023 - L 9 SO 38/20
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - zusätzliche Betreuung und ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2022 - L 6 P 19/16
Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - keine Festlegung der ...
- LSG Bayern, 23.06.2015 - L 8 SO 50/13
Pflegegeld in der Sozialhilfe; Keine Erhöhung des Pflegegeldes in der Sozialhilfe ...
- LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14
Zu den Voraussetzungen eines Grundurteils im Erstattungsstreit zwischen ...
- SG Berlin, 26.05.2014 - S 212 SO 850/14
Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten ...
- VG Hamburg, 01.09.2014 - 7 E 3356/14
Ermittlung der Umlagen nach der Hamburgischen Verordnung über die Einführung ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2013 - L 8 SO 136/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 41/15
Pflegeversicherung
Querverweise
Auf § 124 SGB XI verweisen folgende Vorschriften:
- Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI)
- Überleitungs- und Übergangsrecht
- Regelungen zur Rechtsanwendung im Übergangszeitraum, zur Überleitung in die Pflegegrade, zum Besitzstandsschutz für Leistungen der Pflegeversicherung sowie Übergangsregelungen im Begutachtungsverfahren im Rahmen der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
- § 141 (Besitzstandsschutz und Übergangsrecht zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen)