Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Soziale Pflegeversicherung -
| Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 13) |
(1) Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen für den Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung sowie Kostenerstattung, soweit es dieses Buch vorsieht. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit und danach, ob häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege in Anspruch genommen wird.
(2) Bei häuslicher und teilstationärer Pflege ergänzen die Leistungen der Pflegeversicherung die familiäre, nachbarschaftliche oder sonstige ehrenamtliche Pflege und Betreuung. Bei teil- und vollstationärer Pflege werden die Pflegebedürftigen von Aufwendungen entlastet, die für ihre Versorgung nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit erforderlich sind (pflegebedingte Aufwendungen), die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung tragen die Pflegebedürftigen selbst.
(3) Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftige haben darauf hinzuwirken, daß die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden.
Rechtsprechung zu § 4 SGB XI
98 Entscheidungen zu § 4 SGB XI in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BSG, 05.05.2010 - B 12 R 6/09 R
Rentenversicherungspflicht von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen
- BSG, 23.09.2003 - B 12 P 2/02 R
Private Pflegeversicherung - Rentenversicherungspflicht - nicht erwerbsmäßig ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen, 12.02.2002 - L 3 P 7/01
Private Pflegeversicherung - Leistungen für Pflegepersonen - Ermittlung - ...
- LSG Niedersachsen, 12.02.2002 - L 3 P 7/01
- BSG, 05.05.2010 - B 12 R 9/09 R
Rentenversicherungspflicht für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen nur dann, ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2005 - L 4 RJ 58/04
Ehrenamtliche Pflegekräfte umfassend rentenversichert
- BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R
Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur ...
- BSG, 06.10.2010 - B 12 R 21/09 R
Versicherungspflicht von nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen in der ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 14 R 59/07
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 14 R 59/07
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - L 4 P 2762/11
Soziale Pflegeversicherung - Härtefallleistungen nach § 36 Abs 4 SGB 11 - ...
- BSG, 28.09.2011 - B 12 R 9/10 R
Annahme von Rentenversicherungspflicht einer nicht erwerbsmäßig tätigen ...
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