Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Soziale Pflegeversicherung -
| Neuntes Kapitel - Datenschutz und Statistik (§§ 93 - 109) |
| Erster Abschnitt - Informationsgrundlagen (§§ 93 - 103) |
| Erster Titel - Grundsätze der Datenverwendung (§§ 93 - 98) |
(1) Die Pflegekassen dürfen mit der Erlaubnis der Aufsichtsbehörde die Datenbestände leistungserbringer- und fallbeziehbar für zeitlich befristete und im Umfang begrenzte Forschungsvorhaben selbst auswerten und zur Durchführung eines Forschungsvorhabens über die sich aus § 107 ergebenden Fristen hinaus aufbewahren.
(2) Personenbezogene Daten sind zu anonymisieren.
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer
Stellenmarkt mit 23.716 aktuellen Stellenanzeigen bei

Ausgewählte Stellenangebote:
Stellenangebote mit Schwerpunkt Sozialrecht

Ausgewählte Stellenangebote:
Berlin, Düsseldorf, München
28.09.2012
28.09.2012
Juristin / Jurist (Schwerpunkt Arbeitsrecht)
Lan-des-be-trieb Stra-ßen-bau NRW
Lan-des-be-trieb Stra-ßen-bau NRW
Gelsenkirchen
28.09.2012
28.09.2012
Rechtsanwalt Arbeitsrecht (m/w)
Dactylo GmbH
Dactylo GmbH
Mörfelden-Walldorf
28.09.2012
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Sozialrecht