Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
| Drittes Kapitel - Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 - 40) |
| Erster Abschnitt - Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze (§§ 27 - 29) |
(1) In Jahren, in denen keine Neuermittlung nach § 28 erfolgt, werden die Regelbedarfsstufen jeweils zum 1. Januar mit der sich nach Absatz 2 ergebenden Veränderungsrate fortgeschrieben. § 28 Absatz 4 Satz 5 gilt entsprechend.
(2) Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen erfolgt aufgrund der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Mischindex). Maßgeblich ist jeweils die Veränderungsrate, die sich aus der Veränderung in dem Zwölfmonatszeitraum, der mit dem 1. Juli des Vorvorjahres beginnt und mit dem 30. Juni des Vorjahres endet, gegenüber dem davorliegenden Zwölfmonatszeitraum ergibt. Für die Ermittlung der jährlichen Veränderungsrate des Mischindexes wird die sich aus der Entwicklung der Preise aller regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen ergebende Veränderungsrate mit einem Anteil von 70 vom Hundert und die sich aus der Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer ergebende Veränderungsrate mit einem Anteil von 30 vom Hundert berücksichtigt.
(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt das Statistische Bundesamt mit der Ermittlung der jährlichen Veränderungsrate für den Zeitraum nach Absatz 2 Satz 2 für
| 1. | die Preise aller regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen und | |
| 2. | die durchschnittliche Nettolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer. |
Rechtsprechung zu § 28a SGB XII
8 Entscheidungen zu § 28a SGB XII in unserer Datenbank:
- VG Freiburg, 11.01.2011 - 4 K 2623/10
Kosten der Ausstellung eines Personalausweises bei Empfänger von Leistungen nach ...
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AS 3445/11
Arbeitslosengeld II - Neubemessung des Regelbedarfs - Verfassungsmäßigkeit - ...
- LSG Baden-Württemberg, 10.06.2011 - L 12 AS 1077/11
Arbeitslosengeld II - Neureglung des Regelbedarfs - Verfassungsmäßigkeit - ...
- LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 5/09
Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für ein Fernsehgerät
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV
- LSG Bayern, 10.08.2011 - L 16 AS 305/11
- SG Aachen, 20.07.2011 - S 5 AS 177/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- SG Frankfurt/Oder, 27.05.2010 - S 7 SO 101/07
Abgrenzung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsfähigkeit; Hilfe zum ...
Literatur im Internet zu § 28a SGB XII
Querverweise
- SGB XII
- Leistungen der Sozialhilfe
- Grundsätze der Leistungen
- § 8 (Leistungen)
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Statistik
- § 121 (Bundesstatistik)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II)
- Leistungen
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Arbeitslosengeld II und befristeter Zuschlag
- § 20 (Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts)
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