Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
| Drittes Kapitel - Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 - 40) |
| Erster Abschnitt - Leistungsberechtigte, notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze (§§ 27 - 29) |
(1) In Jahren, in denen keine Neuermittlung nach § 28 erfolgt, werden die Regelbedarfsstufen jeweils zum 1. Januar mit der sich nach Absatz 2 ergebenden Veränderungsrate fortgeschrieben. § 28 Absatz 4 Satz 5 gilt entsprechend.
(2) Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen erfolgt aufgrund der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise für regelbedarfsrelevante Güter und Dienstleistungen sowie der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Mischindex). Maßgeblich ist jeweils die Veränderungsrate, die sich aus der Veränderung in dem Zwölfmonatszeitraum, der mit dem 1. Juli des Vorvorjahres beginnt und mit dem 30. Juni des Vorjahres endet, gegenüber dem davorliegenden Zwölfmonatszeitraum ergibt. Für die Ermittlung der jährlichen Veränderungsrate des Mischindexes wird die sich aus der Entwicklung der Preise aller regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen ergebende Veränderungsrate mit einem Anteil von 70 vom Hundert und die sich aus der Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter je beschäftigten Arbeitnehmer ergebende Veränderungsrate mit einem Anteil von 30 vom Hundert berücksichtigt.
(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beauftragt das Statistische Bundesamt mit der Ermittlung der jährlichen Veränderungsrate für den Zeitraum nach Absatz 2 Satz 2 für
| 1. | die Preise aller regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen und | |
| 2. | die durchschnittliche Nettolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer. |
Rechtsprechung zu § 28a SGB XII
12 Entscheidungen zu § 28a SGB XII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 9238/12
Hartz IV verfassungswidrig - Regelsatz um 36 Euro zu niedrig
- SG Berlin, 25.04.2012 - S 55 AS 29349/11
Arbeitslosengeld II - Neubemessung der SGB-2-Regelbedarfe für alleinstehende ...
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AS 3445/11
Arbeitslosengeld II - Neubemessung des Regelbedarfs - Verfassungsmäßigkeit - ...
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV
- VG Freiburg, 11.01.2011 - 4 K 2623/10
Kosten der Ausstellung eines Personalausweises bei Empfänger von Leistungen nach ...
- LSG Schleswig-Holstein, 09.12.2009 - L 9 SO 5/09
Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für ein Fernsehgerät
- SG Aachen, 20.12.2011 - S 2 AS 277/11
Neue Regelsätze verfassungskonform
- LSG Baden-Württemberg, 10.06.2011 - L 12 AS 1077/11
Arbeitslosengeld II - Neureglung des Regelbedarfs - Verfassungsmäßigkeit - ...
- SG Aachen, 20.07.2011 - S 5 AS 475/11
Neue Regelsätze verfassungskonform
- LSG Bayern, 10.08.2011 - L 16 AS 305/11
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
PerConex Personaldienstleistungen GmbH
27.05.2012
Röhrborn Biester Juli Arbeitsrecht
27.05.2012
Allen & Overy
27.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Sozialrecht
Querverweise
- SGB XII
- Leistungen der Sozialhilfe
- Grundsätze der Leistungen
- § 8 (Leistungen)
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Statistik
- § 121 (Bundesstatistik)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II)
- Leistungen
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- § 20 (Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen