Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
| Drittes Kapitel - Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 - 40) |
| Fünfter Abschnitt - Gewährung von Darlehen (§§ 37 - 38) |
(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelbedarfen umfasster und nach den Umständen unabweisbar gebotener Bedarf auf keine andere Weise gedeckt werden, sollen auf Antrag hierfür notwendige Leistungen als Darlehen erbracht werden.
(2) Der Träger der Sozialhilfe übernimmt für Leistungsberechtigte nach § 27b Absatz 2 Satz 2 die jeweils von ihnen bis zur Belastungsgrenze (§ 62 des Fünften Buches) zu leistenden Zuzahlungen in Form eines ergänzenden Darlehens, sofern der Leistungsberechtigte nicht widerspricht. Die Auszahlung der für das gesamte Kalenderjahr zu leistenden Zuzahlungen erfolgt unmittelbar an die zuständige Krankenkasse zum 1. Januar oder bei Aufnahme in eine stationäre Einrichtung. Der Träger der Sozialhilfe teilt der zuständigen Krankenkasse spätestens bis zum 1. November des Vorjahres die Leistungsberechtigten nach § 27b Absatz 2 Satz 2 mit, soweit diese der Darlehensgewährung nach Satz 1 für das laufende oder ein vorangegangenes Kalenderjahr nicht widersprochen haben.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 Satz 3 erteilt die Krankenkasse über den Träger der Sozialhilfe die in § 62 Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches genannte Bescheinigung jeweils bis zum 1. Januar oder bei Aufnahme in eine stationäre Einrichtung und teilt dem Träger der Sozialhilfe die Höhe der der leistungsberechtigten Person zu leistenden Zuzahlungen mit; Veränderungen im Laufe eines Kalenderjahres sind unverzüglich mitzuteilen.
(4) Für die Rückzahlung von Darlehen nach Absatz 1 können von den monatlichen Regelsätzen Teilbeträge bis zur Höhe von jeweils 5 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 einbehalten werden. Die Rückzahlung von Darlehen nach Absatz 2 erfolgt in gleichen Teilbeträgen über das ganze Kalenderjahr.
Rechtsprechung zu § 37 SGB XII
83 Entscheidungen zu § 37 SGB XII in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- LSG Hessen, 16.01.2008 - L 9 SO 121/07
Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Darlehen für Mietkaution und ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2010 - L 8 AY 47/09
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, SGB XII, Analogleistungen, ...
- LSG Hessen, 29.01.2008 - L 9 AS 421/07
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Mietkaution - keine Aufrechnung der ...
- SG Berlin, 24.01.2006 - S 78 SO 128/06
Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Altersrente - erstmalige Auszahlung erst am ...
- SG Dresden, 05.11.2005 - S 23 AS 982/05
ALG II-Empfänger hat Anspruch auf Bezahlung der Kosten für Umgangsrecht mit ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 8 AS 57/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Übernahme der Fahrkosten des ...
- LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 SO 5698/10
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - gesetzlich ...
- LSG Schleswig-Holstein, 25.08.2005 - L 10 B 217/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 12 SO 49/09
Sozialhilfe
- SG Oldenburg, 17.11.2005 - S 45 AS 430/05
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 8 AS 491/05
Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechts des nichtsorgeberechtigten ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 8 AS 491/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2006 - L 20 B 69/05
Sozialhilfe
- LSG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - L 5 AS 103/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2011 - L 20 AY 19/08
Sozialhilfe
Zum selben Verfahren:
- SG Gelsenkirchen, 10.03.2008 - S 12 (2,12,2) AY 26/07
Sonstige Angelegenheiten
- SG Gelsenkirchen, 10.03.2008 - S 12 (2,12,2) AY 26/07
- SG Nürnberg, 17.12.2010 - S 20 SO 153/10
- SG Hamburg, 05.02.2009 - S 9 SO 348/07
Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Absetzung der Beiträge zur Hausratversicherung
- LSG Bayern, 29.07.2008 - L 11 B 577/08
- LSG Bayern, 04.07.2006 - L 11 B 479/06
- VG Freiburg, 11.01.2011 - 4 K 2623/10
Kosten der Ausstellung eines Personalausweises bei Empfänger von Leistungen nach ...
Literatur im Internet zu § 37 SGB XII
Querverweise
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