Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
| Drittes Kapitel - Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 - 40) |
| Sechster Abschnitt - Einschränkung von Leistungsberechtigung und -umfang (§§ 39 - 39a) |
Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende Person von den anderen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Satz 1 gilt nicht
| 1. | für Schwangere oder Personen, die ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreuen und mit ihren Eltern oder einem Elternteil zusammenleben, oder | |
| 2. | für Personen, die im Sinne des § 53 behindert oder im Sinne des § 61 pflegebedürftig sind und von in Satz 1 genannten Personen betreut werden; dies gilt auch, wenn die genannten Voraussetzungen einzutreten drohen und das gemeinsame Wohnen im Wesentlichen zum Zweck der Sicherstellung der Hilfe und Versorgung erfolgt. |
Rechtsprechung zu § 39 SGB XII
10 Entscheidungen zu § 39 SGB XII in unserer Datenbank:
- KG, 12.04.2006 - 1 Ss 81/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2007 - L 20 B 85/07
Sozialhilfe
- BGH, 30.09.2009 - XII ZB 135/07
Sozialrecht - Zurechnung fiktiver Einkünfte einer rechtsmissbräuchlichen Partei
- LSG Baden-Württemberg, 12.04.2006 - L 7 AS 1196/06
Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Absenkung des Arbeitslosengeld II - Beginn ...
- LG Stuttgart, 27.09.2007 - 7 Qs 95/07
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2011 - L 20 AY 43/08
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Haushaltsgemeinschaft, ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2005 - L 19 B 33/05
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Feststellung der ...
- BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 16/07 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit - Sozialhilfe - ...
- LSG Thüringen, 12.11.2007 - L 8 SO 90/07
- LSG Thüringen, 15.11.2007 - L 8 SO 90/07 ER Az.: S 15 SO 2403/06 ER - SG Nordhausen
Literatur im Internet zu § 39 SGB XII
Querverweise
- SGB XII
- Leistungen der Sozialhilfe
- Grundsätze der Leistungen
- § 8 (Leistungen)
- Anspruch auf Leistungen
- § 20 (Eheähnliche Gemeinschaft)
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- § 27 (Leistungsberechtigte)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Grundsätze
- § 43 (Besonderheiten bei Vermögenseinsatz und Unterhaltsansprüchen)
- Verfahrensbestimmungen
- § 117 (Pflicht zur Auskunft)
- Statistik
- § 121 (Bundesstatistik)
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