Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
| Viertes Kapitel - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 - 46a) |
| Zweiter Abschnitt - Verfahrensbestimmungen (§§ 44 - 46) |
Der zuständige Träger der Sozialhilfe ersucht den nach § 109a Absatz 2 des Sechsten Buches zuständigen Träger der Rentenversicherung, die medizinischen Voraussetzungen des § 41 Absatz 3 zu prüfen, wenn es auf Grund der Angaben und Nachweise des Leistungsberechtigten als wahrscheinlich erscheint, dass diese erfüllt sind und das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken. Die Entscheidung des Trägers der Rentenversicherung ist für den ersuchenden Träger der Sozialhilfe bindend; dies gilt auch für eine Entscheidung des Trägers der Rentenversicherung nach § 109a Absatz 3 des Sechsten Buches. Eines Ersuchens nach Satz 1 bedarf es nicht, wenn
| 1. | ein Träger der Rentenversicherung bereits die Voraussetzungen des § 41 Absatz 3 im Rahmen eines Antrags auf eine Rente wegen Erwerbsminderung festgestellt hat oder | |
| 2. | ein Träger der Rentenversicherung bereits nach § 109a Absatz 2 und 3 des Sechsten Buches eine gutachterliche Stellungnahme abgeben hat oder | |
| 3. | der Fachausschuss einer Werkstatt für behinderte Menschen über die Aufnahme in eine Werkstatt oder Einrichtung eine Stellungnahme nach Maßgabe der §§ 2 und 3 der Werkstättenverordnung abgegeben hat und der Leistungsberechtigte kraft Gesetzes nach § 43 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 des Sechsten Buches als voll erwerbsgemindert gilt. |
Die kommunalen Spitzenverbände und die Deutsche Rentenversicherung Bund können Vereinbarungen über das Verfahren schließen.
Rechtsprechung zu § 45 SGB XII
50 Entscheidungen zu § 45 SGB XII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.07.2011 - L 8 SO 10/09
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - ...
- SG Aachen, 14.07.2009 - S 20 SO 2/09
Sozialhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 9 SO 34/09
Sozialhilfe
- SG Berlin, 13.10.2009 - S 47 SO 1941/09
Zum selben Verfahren:
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - L 23 SO 209/09
Sozialhilfe, Leistungen der Grundsicherung im Alter, Verwaltungsakt mit ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - L 23 SO 209/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2009 - L 8/13 SO 7/07
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Aufnahme in eine Werkstatt ...
- SG Freiburg, 08.05.2008 - S 12 AS 4839/06
Kein Ausschluss von Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII bei laufendem ...
- BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 8 SO 169/07
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Zusammenleben ...
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Querverweise
- SGB XII
- Leistungen der Sozialhilfe
- Grundsätze der Leistungen
- § 8 (Leistungen)
- Statistik
- § 121 (Bundesstatistik)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Serviceleistungen
- § 109a (Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung)
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