Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Viertes Kapitel - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 - 46b) |
Zweiter Abschnitt - Verfahrensbestimmungen (§§ 43a - 46) |
1Der zuständige Träger der Rentenversicherung informiert und berät leistungsberechtigte Personen nach § 41, die rentenberechtigt sind, über die Leistungsvoraussetzungen und über das Verfahren nach diesem Kapitel. 2Personen, die nicht rentenberechtigt sind, werden auf Anfrage beraten und informiert. 3Liegt die Rente unter dem 27-fachen Betrag des geltenden aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung (§§ 68, 68a des Sechsten Buches), ist der Information zusätzlich ein Antragsformular beizufügen. 4Der Träger der Rentenversicherung übersendet einen eingegangenen Antrag mit einer Mitteilung über die Höhe der monatlichen Rente und über das Vorliegen der Voraussetzungen der Leistungsberechtigung an den jeweils für die Ausführung des Gesetzes nach diesem Kapitel zuständigen Träger. 5Eine Verpflichtung des Trägers der Rentenversicherung nach Satz 1 besteht nicht, wenn eine Inanspruchnahme von Leistungen nach diesem Kapitel wegen der Höhe der gezahlten Rente sowie der im Rentenverfahren zu ermittelnden weiteren Einkommen nicht in Betracht kommt.
Fassung aufgrund des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) vom 17.07.2017
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.07.2018 | Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) | 17.07.2017 | |
01.01.2013 | Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 20.12.2012 | |
01.01.2011 | Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch | 24.03.2011 |
Rechtsprechung zu § 46 SGB XII
18 Entscheidungen zu § 46 SGB XII in unserer Datenbank:
- BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16
Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich ...
- LSG Bayern, 28.11.2018 - L 19 R 613/17
Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung
- BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 7/10 R
Schwerbehindertenrecht - kostenlose Wertmarke zur unentgeltlichen Beförderung im ...
- OVG Hamburg, 31.05.2016 - 4 Bf 58/13
Kostenerstattung für Kinderbetreuung; unentgeltlich mithelfender ...
- SG Lüneburg, 15.02.2007 - S 22 SO 170/06
- LG Duisburg, 09.02.2005 - 7 T 321/04
Berechnung von Pfändungsfreibeträgen wegen Unterhaltsrückstände bis zum 31. ...
- BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.02.2011 - L 9 AS 601/10
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2005 - L 16 B 1/05
Zulässiger Rechtsweg bei Klage auf Bewilligung einer höheren Grundsicherung ; ...
Querverweise
Auf § 46 SGB XII verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Leistungen der Sozialhilfe
- Grundsätze der Leistungen
- § 8 (Leistungen)