Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
| Erstes Kapitel - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 7) |
(1) Die Stellung der Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie der Verbände der freien Wohlfahrtspflege als Träger eigener sozialer Aufgaben und ihre Tätigkeit zur Erfüllung dieser Aufgaben werden durch dieses Buch nicht berührt.
(2) Die Träger der Sozialhilfe sollen bei der Durchführung dieses Buches mit den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sowie den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zusammenarbeiten. Sie achten dabei deren Selbständigkeit in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben.
(3) Die Zusammenarbeit soll darauf gerichtet sein, dass sich die Sozialhilfe und die Tätigkeit der freien Wohlfahrtspflege zum Wohle der Leistungsberechtigten wirksam ergänzen. Die Träger der Sozialhilfe sollen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in ihrer Tätigkeit auf dem Gebiet der Sozialhilfe angemessen unterstützen.
(4) Wird die Leistung im Einzelfall durch die freie Wohlfahrtspflege erbracht, sollen die Träger der Sozialhilfe von der Durchführung eigener Maßnahmen absehen. Dies gilt nicht für die Erbringung von Geldleistungen.
(5) Die Träger der Sozialhilfe können allgemein an der Durchführung ihrer Aufgaben nach diesem Buch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege beteiligen oder ihnen die Durchführung solcher Aufgaben übertragen, wenn die Verbände mit der Beteiligung oder Übertragung einverstanden sind. Die Träger der Sozialhilfe bleiben den Leistungsberechtigten gegenüber verantwortlich.
(6) § 4 Abs. 3 findet entsprechende Anwendung.
Rechtsprechung zu § 5 SGB XII
20 Entscheidungen zu § 5 SGB XII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- SG Berlin, 16.12.2010 - S 47 SO 2643/10
(Sozialhilfe - Subventionen für Träger der freien Wohlfahrtspflege für Kontakt- ...
- LSG Baden-Württemberg, 13.07.2006 - L 7 SO 1902/06
Sozialhilfe - Leistungsvereinbarung nach § 75 Abs 3 SGB 12 - ...
- LSG Baden-Württemberg, 07.10.2009 - L 3 AS 668/09
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zweitbescheid - Leistungsausschluss nach § ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 10.03.2010 - L 8 SO 10/09
Anspruch auf Sozialhilfe, Übernahme von Mietschulden bei Haftstrafe
- LSG Bayern, 23.04.2009 - L 11 AS 125/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Übernahme der Kosten für ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.11.2011 - L 4 R 462/09
Versicherungspflicht - Selbstänige Tätigkeit - ein Auftraggeber - Einzelfallhilfe
- LSG Berlin-Brandenburg, 19.08.2011 - L 15 SO 154/11
Zuwendung auf Grund der Landeshaushaltsordnung für Beratungsstellen und ...
- LSG Rheinland-Pfalz, 18.11.2010 - L 5 KR 23/10
Anspruch eines Sehbehinderten auf sog. Tafelkamera
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 9 SO 34/09
Sozialhilfe
- SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 179/08
Sozialhilfe - Gewährung von Leistungen bei Bestehen von Grundvermögen - ...
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Querverweise
- Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
- Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen
- § 8 (Öffentliche und öffentlich anerkannte Stellen)
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