Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -

   Sechstes Kapitel - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (§§ 53 - 60)   

§ 56
Hilfe in einer sonstigen Beschäftigungsstätte

Hilfe in einer den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen nach § 41 des Neunten Buches vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätte kann geleistet werden.

Rechtsprechung zu § 56 SGB XII

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Literatur im Internet zu § 56 SGB XII

Querverweise

Auf § 56 SGB XII verweisen folgende Vorschriften:
    SGB XII
      Leistungen der Sozialhilfe
        Grundsätze der Leistungen
          § 8 (Leistungen)
     
      Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
        § 54 (Leistungen der Eingliederungshilfe)
     
      Einsatz des Einkommens und des Vermögens
        Einschränkung der Anrechnung
          § 92 (Anrechnung bei behinderten Menschen)
     
      Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
        Sachliche und örtliche Zuständigkeit
          § 97 (Sachliche Zuständigkeit)
     
      Statistik
        § 121 (Bundesstatistik)
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