Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
| Siebtes Kapitel - Hilfe zur Pflege (§§ 61 - 66) |
Reicht im Fall des § 61 Abs. 1 häusliche Pflege aus, soll der Träger der Sozialhilfe darauf hinwirken, dass die Pflege einschließlich der hauswirtschaftlichen Versorgung durch Personen, die dem Pflegebedürftigen nahe stehen, oder als Nachbarschaftshilfe übernommen wird. Das Nähere regeln die §§ 64 bis 66. In einer stationären oder teilstationären Einrichtung erhalten Pflegebedürftige keine Leistungen zur häuslichen Pflege. Satz 3 gilt nicht für vorübergehende Aufenthalte in einem Krankenhaus nach § 108 des Fünften Buches oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nach § 107 Absatz 2 des Fünften Buches, soweit Pflegebedürftige nach § 66 Absatz 4 Satz 2 ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen. Die vorrangigen Leistungen des Pflegegeldes für selbst beschaffte Pflegehilfen nach den §§ 37 und 38 des Elften Buches sind anzurechnen. § 39 des Fünften Buches bleibt unberührt.
Rechtsprechung zu § 63 SGB XII
35 Entscheidungen zu § 63 SGB XII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- SG Landshut, 06.02.2013 - S 10 SO 63/10
Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- SG München, 21.03.2011 - S 32 SO 51/11
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Hilfe ...
- BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 13/06 R
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende neben Leistungen zur ...
- BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf ...
Zum selben Verfahren:
- SG Aachen, 08.05.2007 - S 20 SO 90/06
Sozialhilfe
- SG Aachen, 08.05.2007 - S 20 SO 90/06
- SG Hildesheim, 12.12.2012 - S 42 AY 126/11
Nachgewährung von Grundleistungen im AsylbLG
- BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung ...
- LSG Hessen, 04.06.2008 - L 7 SO 131/07
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Aufwendung der Pflegeperson - ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - L 15 SO 255/08
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Tod des Hilfeempfängers vor Entscheidung über ...
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Querverweise
- SGB XII
- Leistungen der Sozialhilfe
- Grundsätze der Leistungen
- § 8 (Leistungen)
- Hilfe zur Pflege
- § 65 (Andere Leistungen)
- Hilfe in anderen Lebenslagen
- § 72 (Blindenhilfe)
- Zuständigkeit der Träger der Sozialhilfe
- Sachliche und örtliche Zuständigkeit
- § 97 (Sachliche Zuständigkeit)
- Statistik
- § 121 (Bundesstatistik)