Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
Zehntes Kapitel - Vertragsrecht (§§ 75 - 81) |
(1) In der schriftlichen Vereinbarung mit Erbringern von Leistungen nach dem Siebten bis Neunten Kapitel sind zu regeln:
1. | Inhalt, Umfang und Qualität einschließlich der Wirksamkeit der Leistungen (Leistungsvereinbarung) sowie | |
2. | die Vergütung der Leistung (Vergütungsvereinbarung). |
(2) In die Leistungsvereinbarung sind als wesentliche Leistungsmerkmale insbesondere aufzunehmen:
(3) 1Die Vergütungsvereinbarung besteht mindestens aus
1. | der Grundpauschale für Unterkunft und Verpflegung, | |
2. | der Maßnahmepauschale sowie | |
3. | 1einem Betrag für betriebsnotwendige Anlagen einschließlich ihrer Ausstattung (Investitionsbetrag). 2Förderungen aus öffentlichen Mitteln sind anzurechnen. |
2Die Maßnahmepauschale ist nach Gruppen für Leistungsberechtigte mit vergleichbarem Bedarf sowie bei Leistungen der häuslichen Pflegehilfe für die gemeinsame Inanspruchnahme durch mehrere Leistungsberechtigte zu kalkulieren. 3Abweichend von Satz 1 können andere geeignete Verfahren zur Vergütung und Abrechnung der Leistung unter Beteiligung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen vereinbart werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) vom 23.12.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2020 | Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) | 23.12.2016 | |
01.01.2017 | Drittes Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz) | 23.12.2016 | |
01.10.2009 | Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform | 29.07.2009 | |
22.07.2009 | Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze | 15.07.2009 |
Rechtsprechung zu § 76 SGB XII
344 Entscheidungen zu § 76 SGB XII in unserer Datenbank:
- BSG, 29.05.2019 - B 8 SO 1/18 R
Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Vergütung für den Träger einer Werkstatt für ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - L 9 SO 31/15
Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - ...
- LSG Schleswig-Holstein, 14.06.2017 - L 9 SO 31/15
- BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 26/16 R
Entscheidung einer Schiedsstelle über die Höhe der Vergütung für ambulante ...
- LSG Bayern, 04.02.2016 - L 18 SO 89/14
Regress - Sozialhilfeträgers Leistungsvereinbarung §§ 75, 76 SGB XII
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2019 - L 12 SO 85/18
Anspruch auf Vergütung für Leistungen nach dem SGB XII
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 - L 3 AL 4290/19
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben - Kostenanspruch der ...
- BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 3/13 R
Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Hessen, 27.04.2012 - L 7 SO 124/10
Sozialhilfe - Klage auf Aufhebung eines Beschlusses der Hessischen Schiedsstelle ...
- LSG Hessen, 27.04.2012 - L 7 SO 124/10
- BSG, 29.05.2019 - B 8 SO 3/18 R
Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - ...
Querverweise
Auf § 76 SGB XII verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
- Steuerbefreiungen und Steuervergütungen
- § 4 (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
- § 45 (Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung)