Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe -
| Zehntes Kapitel - Einrichtungen (§§ 75 - 81) |
(1) Für jedes Land oder für Teile eines Landes wird eine Schiedsstelle gebildet.
(2) Die Schiedsstelle besteht aus Vertretern der Träger der Einrichtungen und Vertretern der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe in gleicher Zahl sowie einem unparteiischen Vorsitzenden. Die Vertreter der Einrichtungen und deren Stellvertreter werden von den Vereinigungen der Träger der Einrichtungen, die Vertreter der Träger der Sozialhilfe und deren Stellvertreter werden von diesen bestellt. Bei der Bestellung der Vertreter der Einrichtungen ist die Trägervielfalt zu beachten. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden von den beteiligten Organisationen gemeinsam bestellt. Kommt eine Einigung nicht zustande, werden sie durch Los bestimmt. Soweit beteiligte Organisationen keinen Vertreter bestellen oder im Verfahren nach Satz 3 keine Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden und des Stellvertreters benennen, bestellt die zuständige Landesbehörde auf Antrag einer der beteiligten Organisationen die Vertreter und benennt die Kandidaten.
(3) Die Mitglieder der Schiedsstelle führen ihr Amt als Ehrenamt. Sie sind an Weisungen nicht gebunden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Entscheidungen werden mit der Mehrheit der Mitglieder getroffen. Ergibt sich keine Mehrheit, gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Rechtsprechung zu § 80 SGB XII
41 Entscheidungen zu § 80 SGB XII in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2012 - L 9 SO 1/10
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2012 - L 9 SO 11/10
- LSG Hessen, 25.02.2011 - L 7 SO 237/10
Sozialhilfe - Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - Behörde iS von § 1 Abs ...
- LSG Bayern, 24.11.2011 - L 8 SO 223/09
Sozialhilfe - Anfechtungsklage - Beiladung - Überprüfungsverfahren für ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2012 - L 9 SO 5/11
- LSG Baden-Württemberg, 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08
Sozialhilfe - Schiedsspruch der Schiedsstelle - Behörde iS von § 1 Abs 2 ...
- LSG Bayern, 03.05.2012 - L 18 SO 230/09
1. Zum Prüfungsmaßstab bei einer Anfechtungsklage gegen eine Entscheidung einer ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2008 - L 20 SO 92/06
Anspruch auf Sozialhilfe, Rechtmäßigkeit einer Entscheidung der Schiedsstelle
- LSG Bayern, 24.11.2011 - L 8 SO 135/10
Sozialhilfe - Anfechtungsklage - Beiladung - Überprüfungsverfahren für ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
28.09.2012
Lan-des-be-trieb Stra-ßen-bau NRW
28.09.2012
Dactylo GmbH
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Sozialrecht
Querverweise
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Gerichtsverfassung
- Landessozialgerichte
- § 29
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Andere Aufgaben der Jugendhilfe
- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen
- § 45 (Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung)